Wieso steht das Ermächtigungsgesetz über Artikel 76?
Es geht um das Ermächtigungsgesetzt aus der Weimarer Republik.
Laut Artikel 76 benötigt eine Verfassungsänderung eine 2/3 Mehrheit im reichstag. Laut dem Ermächtigungsgesetzt kann die Regierung die Verfassung ohne Einspruch des Reichstags ändern. Das steht doch im direkten Wiederspruch. Wie kann eine Verfassungsänderung gleichzeitig 2/3 der Stimmen im reichstag benötigen und ohne die Zustimmung des Reichstags vorgenommen werden?
Ich weiß, dass damals vieles nur den Schein der legalität gehabt hat. Trotzdem frage ich mich ob es jemals eine offizielle Begründung, gegeben hat weshalb das ermächtigungsgesetzt über dem Artikel 76 steht?
2 Antworten
Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich.
["Ermächtigungsgesetz"]
Vom 24. März 1933.
Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird, nachdem festgestellt ist, daß die Erfordernisse verfassungsändernder Gesetzgebung erfüllt sind:
A r t i k e l 1
Reichsgesetze können außer in dem in der Reichsverfassung vorgesehenen Verfahren auch durch die Reichsregierung beschlossen werden. Dies gilt auch für die in den Artikeln 85 Abs. 2 und 87 der Reichsverfassung bezeichneten Gesetze.
A r t i k e l 2
Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze können von der Reichsverfassung abweichen, soweit sie nicht die Einrichtung des Reichstags und des Reichsrats als solche zum Gegenstand haben. Die Rechte des Reichspräsidenten bleiben unberührt.
A r t i k e l 3
Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze werden vom Reichskanzler ausgefertigt und im Reichsgesetzblatt verkündet. Sie treten, soweit sie nichts anderes bestimmen, mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft. Die Artikel 68 bis 77 der Reichsverfassung finden auf die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze keine Anwendung.
A r t i k e l 4
Verträge des Reiches mit fremden Staaten, die sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen nicht der Zustimmung der an der Gesetzgebung beteiligten Körperschaften. Die Reichsregierung erläßt die zur Durchführung dieser Verträge erforderlichen Vorschriften.
A r t i k e l 5
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.[1] Es tritt mit dem 1. April 1937 außer Kraft;[2] es tritt ferner außer Kraft, wenn die gegenwärtige Reichsregierung durch eine andere abgelöst wird.
Man umging die Reichsverfassung kurzerhand. Den Schein der Legalität wahrte man, da 2/3 des Reichstages zustimmten ( in etwa, auch hier wurde getrickst, indem man die bereits nicht mehr anwesenden KPD-Abgeordneten kurzerhand ausschloss).
Ah ok danke. Ich bin fälschlicherweise davon ausgegangen, dass das ermächtigunsgesetz der Regierung erlaubt die Verfassung ohne den Reichstag zu ändern. Wenn sie nur Gesetze erlassen darf, die nicht Verfassungsgetreu seien müssen ist das natürlich was anderes.
Das Ermächtigungsgesetz hat sogesehen die Verfassung geändert. Nur halt nicht ausdrücklich. Deshalb ist das Zitiergebot z.B. heutiges Teil unserer Verfassung.