Tja die App ist wohl veraltet.

Das Land steht drauf: Eesti - Estland

Stückzahl ist 1.000.000

https://en.numista.com/catalogue/pieces287622.html

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Wenn du mehrere Minijobs ausübst und dabei die Verdienstgrenze insgesamt überschreitest ist es so als ob du überhaupt keinen Minijob hast.

Du musst dann für beide minijobs sozialversicherungsbeiträge zahlen. Einer der minijobs ist StKl 1 der andere StKl 6 - das kannst du dir aussuchen.

Die Rechnung im Bild ist nicht korrekt.

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Tatsächlich ist es egal ob es sich nur um eine WG handelt und ob die Person dich nicht erzieht.

Es reicht aus wenn ein gemeinsamer Haushalt besteht. Eine WG schließt die StKl. 2 tatsächlich regelmäßig aus wenn sie zusammen wirtschaften. Das wird sogar ohne ausdrückliche Widerlegung vermutet wenn man in der selben Wohnung gemeldet ist.

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Kann die Einkünfteerzielungsabsicht (und somit ein Steuerabzug) trotzdem bereits glaubhaft gemacht werden? Die Vermietung wird ja erst (~10) Jahre später nach der Eigennutzung durch die Kinder vermietet.

Nein. Damit worweggenommene WK für die Sanierung entstehen darf die Wohnung dabei nicht und schon gar nicht erst danach eigengenutzt oder unentgeltlich fremdgenutzt werden.

siehe BFH-Urteil vom 14.12.2004 – IX R 34/03 und Urteil vom 01.04.2009 – IX R 51/08

Ein Mietvertrag mit den eigenen minderjährigen Kindern wäre da bestimmt unlauter oder unmöglich, oder nicht?

Wenn tatsächlich eine ortsübliche Miete gezahlt wird steht dem nichts im Weg.

oder könnten auf andere Weise (welche noch?)

Als Handwerkerleistungen nach § 35a (3), (4), (5) EStG

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Ja. Musst diese dann aber später korrigieren.

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Selbst wenn wird dann kein ordnungsrechtliches Verfahren eingeleitet

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Von Schule geschmissen wegen "sexuell-belästigender Geschichte"?

Gestern im Literaturkurs (Bin Q3 Oberstufe) sollte jeder als Hausaufgabe eine Geschichte über etwas Fiktives Romantisches schreiben und ich habe mich dazu entschieden über eine Mitschülerin im Kurs, die ich richtig geil finde und auf die ich voll oft masturbiere (habe ich aber keinem gesagt!), zu schreiben:

Lena, die Verkörperung jeder sündhaften Versuchung, dein bloßer Anblick brennt sich wie Feuer in die Sinne. Dein Körper, geschaffen für Mammalverkehr, gleitet durch die Gedanken wie ein heimlicher, lüsterner Traum. Jede Bewegung von dir ist eine Herausforderung, ein stummes Flüstern, das die Lust auflodern lässt. Deine Möpse, weich und verheißungsvoll, sind wie die Tore zur Hölle und zum Himmel zugleich – man weiß nicht, ob man untergehen oder erlöst werden will, wenn man sie berührt.

Das war nur der erste Absatz, aber der Rest ist eigentlich egal ist, weil ich nach dem ersten Absatz direkt von der Lehrerin angeschrien wurde, "was mir einfiele" usw... Dann wurde ich zum Direktor geschickt und in der Pause kam dann noch mein Vater, die Mitschülerin und die Lehrerin mit ins Gespräch und als ich mich verteidigen wollte, wurden mir nur Vorwürfe gemacht (ich habe mich sogar im Gespräch bei der Mitschülerin entschuldigt!!) und schließlich wurde mir gesagt, dass ich "ab jetzt frei habe"... (also von der Schule geschmissen werde)

Darf man wirklich einfach so willkürlich Leute von der Schule schmeißen? Und zählt das überhaupt als "sexuelle Belästigung? Kann ich das rechtlich anfechten?

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Sexuelle Belästigung im Sinne des StGB ist es nicht.

Mach's aber kaum besser

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Die allergrößte Mehrheit an Fehlgeburten äußert sich einfach nur in stärkeren Blutungen

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Ob das Universum schon immer bestand oder nicht ist nicht zu ermitteln. Es ist aber möglich.

Macht aber eigtl. keinen Sinn dass das Unviersum - und damit auch "Zeit" - zu existieren beginnen kann. Damit etwas einen Zustand ändern kann braucht es ja etwas dass wie Zeit funktioniert bzw. sich so auswirkt und sowas braucht - unserem Verständnis nach - ein Universum.

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Ich würde das nicht machen.

Warum auch? Mach doch einfach ein Passwort. Warum sollte man den PC automatisch ausschalten lassen - was bezweckt das?

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Ja, kenn ich

Nein, das ist nicht schädlich.

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Ja in ersterem Falle. Sonst könnten normale User einen PC ja gar nicht nutzen, aber nein in zweitem Falle

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Das kann es durchaus sein. Kommt darauf an wie extrem das Verhalten ausgebildet ist.

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Bei Neugründungen wird das teils regelmäßig ohne besondere Indikation gemacht.

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Die Hälfte des Gewinns geht an sie per Schenkung

Ja ne so funktioniert das nicht.

Im besten falle machst du dich damit zum Gewerbetreibenden und hast das zu versteuern. Deine Freunde geben dir dann ein Darlehen und haben ggf. EK aus KapV zu versteuern.

Im schlimmsten Falle begründet das eine Personengesellschaft mit euch dreien.

Würde es einen Unterschied machen, wenn die Summe kleiner wäre? Auf Notar und irgendeinen Vertrag haben wir keine Lust, nur wegen der blöden Eurokratie

Die Höhe ist nicht aussagekräftig. Und das gabs schon vor der EU

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