Wieso eine Parkscheibe bei einer zonenhalteverbot?
Da oben steht, dass man im Bereich eines zonenhalteverbot eine Parkscheibe benutzen soll, obwohl man da nicht parken darf. Verstehe die Aussage nicht. Kann jemand mir da helfen? Danke
2 Antworten
Diese (scheinbar schlecht gemachte) Website hat wohl einen wichtigen Punkt weggelassen.
Im Zonenhaltverbot gilt erst mal das "normale" eingeschränkte Haltverbot (bis zu 3 Minuten, kein Parken). Da gibt es also keine Höchstparkdauer.
Allerdings kann mit darunter angebrachten Zusatzzeichen das Parken in eingezeichneten Bereichen erlaubt werden, beispielsweise mit Parkscheibe.
Anlage 2 lfd. Nr. 64 StVO (Zeichen 290.1):
1. Wer ein Fahrzeug führt, darf innerhalb der gekennzeichneten Zone nicht länger als drei Minuten halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.
4. Durch Zusatzzeichen kann das Parken mit Parkschein oder Parkscheibe (Bild 318) innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt sein. Dabei ist der Parkausweis, der Parkschein oder die Parkscheibe gut lesbar auszulegen oder anzubringen.
Dort musst die sie dann natürlich auch verwenden, wenn du parken möchtest.
Die ist schlichtweg falsch. In einem Zonenhalteverbot darfst du nicht halten (wohl aber stehen bleiben, wenn es die Verkehrssituation erfordert, das heißt dann warten). Anders ist das im Parkverbot, da darfst du Halten (bis 3 Minuten, oder zum Be- und Entladen, owie zu Ein- und Aussteigen) aber nicht Parken.