Darf ich hier uneingeschränkt Sonntags und Feiertags parken?

5 Antworten

Wieso sollte ein Sonn- oder Feiertag etwas am eingeschränkten Halteverbot ändern, wenn dort kein entsprechender Hinweis angebracht ist? Halteverbote gibt es ja z.B. auch einfach an Stellen, wo es sonst gefährlich wird, Abbiegende sonst nichts sehen können, die Feuerwehr Probleme haben könnte... Das muss auch an einem Feiertag alles so bleiben.

Die Antwort ist also nein, du darfst natürlich nicht dort uneingeschränkt parken. Das Knöllchen ist also berechtigt.

Woher ich das weiß:Hobby – Auto- und Motorradfahrer mit 30.000km/Jahr

min0309 
Fragesteller
 03.10.2023, 17:11

Danke für die Antwort

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Darf ich hier sonntags und wenn Feiertag ist uneingeschränkt parken?

Nein. Dort ist keine Beschränkung auf Werktage ausgeschildert, also gilt die Parkscheibenpflicht von 8 bis 18 Uhr an jedem Tag.


min0309 
Fragesteller
 03.10.2023, 17:11

Danke für die Antwort :)

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Die Beschilderung ist doch eindeutig genug. Das täglich gültige Zeitfenster, während dem keine Parkscheibe benötigt wird, ist zwischen 18.00 Uhr und 8.00 Uhr, also in den Nachtstunden. Wenn Du morgens erst um 9.50 aus dem Bett kommst, kannst Du die Parkscheibe auf 8.00 einstellen und ab 18.00 Uhr am Vortag auslegen. Mehr geht aber wirklich nicht.

Das oberste Schild ist ein eingeschränktes Halteverbot.Man darf dort nicht Parken sondern Halten um z.B. etwas Ein oder Auszuladen.

Da steht das man in gekennzeichneten Flächen parken darf.Dann das man eine Parkscheibe braucht und man nur 2 Stunden parken darf von 08.00 bis 18.00 Uhr.Dort steht kein Schild das es nur Werktags oder Montags bis Samstags gilt.

Was ist der Unterschied zwischen Werktagen und Arbeitstagen?
Ein Werktag ist ein Tag, an dem das Arbeiten ohne besondere Einschränkungen gesetzlich zulässig ist. Nach § 3 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gelten als Werktag „alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.“
Üblicherweise sind daher die Tage von Montag bis einschließlich Samstag Werktage. Im Gegensatz dazu ist ein Arbeitstag ein Tag, an dem tatsächlich gearbeitet wird.
In den meisten Berufen des Gewerbes und Handwerks sind nur der Montag bis einschließlich Freitag Arbeitstage.
In einigen Branchen, z. B. im Handel, Verkehrswesen oder Gastgewerbe aber sind durchaus Samstage oder auch Sonntage Arbeitstage.

https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/0/703/was_ist_der_unterschied_zwischen_werktagen_und_arbeitstagen

Wie kommst du drauf das man Sonntags uneingeschränkt parken darf? Das stimmt nicht. Dad Knölchen hat seine Richtigkeit.