Wieso bekommt mein Vater zu wenig Geld vom Jobcenter?
Hallo,
mein Vater seine Miete kostet 880€ ( er wohnt dort schon über 10 Jahre ), er wohnt dort mit meinem Bruder zusammen und momentan finde sie keine kleinere Wohnung.
Das Jobcenter zahlt meinem Vater nur ca 1.190 pro Monat aus für Miete, Strom und Lebensunterhalt. Die Miete 880 + Strom und Gas noch extra sind bestimmt über 150€ , dann bleiben nur noch ca 160€ für essen und trinken für den ganzen monat. Mein Vater hat schon einen Brief geschrieben das das Geld nicht reichen würde aber es hat sich Nix geändert
6 Antworten
Jedem Bewilligungsbescheid ist ein Berechnungbogen beigefügt. Schau im ersten Abschnltt ob die Miete korrekt berücksichtigt wurde. Du hast etwas von Gas erwähnt. Sollte es sich hierbei um Heizgas handeln, sind die monatlichen Abschläge als Heizkosten berücksichtigt werden. Die wären ebenfalls im ersten Abschnitt nachvollziehbar.
Im zweiten Abschnitt sind die Einkommenswerte aufgeführt. Bitte schau nach ob da irgendwelche Werte berücksichtigt werden. Sofern diese Werte nicht mehr aktuell sind, muss das dem Jobcenter per Anlage VÄM (Veränderungsmitteling) und enstrechenden Belegen nachgewiesen werden.
Ferner werden aus dem Berechnungsbogen etwaige Leistungsminderungen deutlich. Auch das bitte prüfen und ggf. ansprechen.
Mehr kann man an dieser Stelle leider nicht mehr sagen. Bürgergeld ist eben eine bedarfsabhängige Leistung. Bedarfe sowie alle Änderungen in den finanziellen Verhältnissen sind im Rahmen eurer Mitwirkungspflichten eigenverantwortlich mitzuteilen.
Hat der Vater selber Einkommen, wie alt ist der Bruder und hat er Einkommen, auch wenn es nur Kindergeld und ggf. Unterhalt wäre ?
Denn das würde auch entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf die Bedarfe angerechnet.
Für den Abschlag für normalen Haushaltsstrom bekommt man nichts extra gezahlt, der muss aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder eigenem Einkommen selber gezahlt werden.
Geht dein Bruder denn noch zur Schule oder ist als ausbildungssuchend gemeldet? Denn wenn ja steht ihm noch kindergeld zu bis er 25 ist. Aber dafür müsste er ausbildungssuchend gemeldet sein oder weiter Schule machen. Und das kindergeld wird dann natürlich angerechnet auf dem Bedarf und dann kommt das sogar hin mit dem was dein Vater bekommt
Er bekommt kein Kindergeld er macht derzeit Nix ist arbeitslos wegen psychische Probleme.
Wenn dein Vater deinen Bruder im Antrag angegeben hat, dann muss er auch Leistungen für ihn bekommen.
Denn unter 25 Jahren bildet er zusammen mit dem Vater eine BG - Bedarfsgemeinschaft, wenn der Bruder seinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kann.
Der Bruder muss dann also im Bewilligungsbescheid des Vaters mit auftauchen und da auch sein Leistungsanspruch stehen.
Dann sollte der Vater einen schriftlichen formlosen Widerspruch einlegen und wenn die Frist für den Widerspruch verstrichen ist, dann einen Überprüfungsantrag nach Paragraf 44 SGB - X.
Ist er denn ausbildungssuchend gemeldet oder nicht denn wenn er zumindest ausbildungssuchend gemeldet ist steht ihm kindergeld zu. und dann kommt es wie gesagt wieder hin. Kann nämlich sein dass das jobcenter immer noch das kindergeld mit angerechnet hat obwohl er ja laut deiner Aussage keins bekommt. Dann ist es klar dass die was abziehen. Aber das sollte eigentlich in bewilligungsbescheid mit drin stehen.
überprüfusantrag für was ?
also mein Bruder hätte Leistungen aber er muss dafür etwas dort unterschreiben und er tut es nicht weil er Angst hat dorhin zu gehen. Aber auch wenn er gerade Nix bekommt müsste meinem Vater doch mehr zustehen also ca 500€ für lebnsunterhalt + die Miete . Oder nicht? Kenne mich da leider nicht so aus
Einen Überprüfungsantrag nach Paragraf 44 SGB - X kann man stellen, wenn die Frist von 1 Monat verstrichen ist um einen normalen Widerspruch einzulegen, wenn man mit einem Bescheid nicht einverstanden ist.
Dann wird nochmal geprüft und bei Bewilligung entsprechend Leistungen nachgezahlt.
Muster dafür findest Du im Internet.
Wenn der Bruder seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, dann gibt es auch keine Leistungen, dann bekommt nur der Vater seinen Regelbedarf für den Lebensunterhalt und seinen Anteil der Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom, der muss aus dem Regelbedarf oder eigenem Einkommen selber gezahlt werden.
Nehmt deinen Bruder an die Hand, ggf mit seiner Psychologin zusammen, damit er das klärt.
Wir haben ihn bis zum joncenter gefahren und haben ihn an die Hand genommen das er mitkommt aber er wollte einfach nicht da er sagt das es gefährliche Leute sind da drinnen . Er ist krank deshalb denkt er das
Im lebensunterhalt ist aber auch Strom und Gas schon mit drin. Also kann das alles so passen und wird es auch Punkt und wenn dein Bruder zu faul ist dahin zu gehen und was zu unterschreiben dann bekommt dein Vater eben nur das was ihm zusteht und nicht den Anteil für deinen Bruder mit. denn wie schon mal gesagt in den 500€ oder 534 die es meine ich sind, ist ja nicht nur das Geld für Lebensmittel drin sondern auch eben für Strom, Gas, freizeitaktivitäten, Internet, Telefon, spritt falls ihr ein Auto habt, sämtliche Versicherungen usw. Das muss alles davon gezahlt werden und nicht nur die lebensmittel. das ist ein trugschluss und bekommt man auch über Google sehr schnell raus was alles von den 534€ bezahlt werden muss. Heißt die Berechnung stimmt
Aber die 534€ bekommt er ja garnicht ??
Doch die bekommt er aber weniger Miete weil die Miete zu hoch ist. heißt er muss von den 534 € die Differenz zur Miete selber bezahlen. Da kannst du nicht sagen 800 € Miete + 534 €. Der wird dann halt nur 600 € Miete bekommen und die Differenz muss er von den 534 auch noch zahlen. Also so schwer kann das doch gar nicht sein zu verstehen oder fragezeichen und ansonsten guck im bewilligungsbescheid rein da steht es ganz genau aufgelistet. Fakt ist das für eine Person eben nicht mehr gezahlt wird wie das was dein Vater bekommt. Dein Bruder wird nämlich in der ganzen Berechnung voll außen vor gelassen weil er ja zu faul ist zum Amt zu gehen.
Weißt du ob das normal ist das meinem Vater nur 160€ für Lebensunterhalt zur Verfügung steht ?
Warum der Vater weniger Geld bekommt als er braucht, läßt sich hier nicht sagen.
Vielleicht sollte er sich an einen Fachanwalt für Sozialrecht wenden:
Zu grosse Wohnung. Und er bekommt viel.
Soweit ich weiß, wird der Bruder mit angerechnet, weil er Gelder beantragen könnte, deshalb bekommt dein Vater so wenig für den Lebensunterhalt.
Weil für ihn alleine mit einer 1-2 Zimmerwohnung würde es reichen.
Besprecht das Problem mit seiner Angst mit seiner Psychologin. Geht mit ihm zusammen dort hin zum unterschreiben. Am besten geht die Psychologin mit.
Wenn das auch nicht geht, dann kann euer Vater vielleicht die Vormundschaft für ihn bekommen auf Grund seiner psychischen Erkrankung. Dann kann euer Vater im Namen deines Bruders unterschreiben.
Das wird in Zukuft sonst zu noch weiteren Problemen führen.
Eine 1-2 Zimmer Wohnung wäre ja optimal aber er findet keine Wohnung da ihn niemand auch nimmt wegen Bürgergeld.
mein Bruder hat nicht mal einen Psychologen und wir haben echt viel versucht bis jetzt, wir müssen es wohl weiter versuchen das er dorthin geht zum unterschreiben . Das Jobcenter war schon zwei mal bei ihm zuhause die wollten ihm helfen aber er war nicht da zu dem Zeitpunkt. Dem Jobcenter geht es darum meinen Bruder zu sehen weil die Polizei das Jobcenter mitgeteilt hatte damals das er abgehauen ist in ein anderes Land, jetzt wollen sie ihn sehen das er auch wirklich da ist. Und ja der Bruder ist 19 und denkt das die vom Jobcenter mit der Polizei unter einem Hut sind und solche misstrauische Sachen.
Wäre ein Videochat eine Idee? So dass man im Hintergrund sieht, dass er da ist, wo er sagt?
Und evtl muss dein Bruder in eine Klinik, damit sie ihm dort helfen können. Versucht mal einen Beratungstermin beim Anwalt zu bekommen, was man da machen kann.
Ansonsten kann man bei der kassenärztlichen Vereinigung einen psychologischen Notfalltermin bekommen
nein Vater bezieht nur Bürgergeld. Bruder ist 19, er hat kein Einkommen und auch kein Kindergeld