Wie wird die Zweite Arbeit auf mein Bürgergeld angerechnet?
Hallo ich beziehe eine Wohnung. Von meinem Bürgergeld werden 50 Euro Kaution und 50€ Extra Miete abgezogen.
543€ Bürgergeld hab ich. Davon 100€.
125€ verdiene ich dazu.
War in einem Obdachlosenheim.
Jetzt wurde mir über die Diakone eine Art Maßnahme (Zwischenjob) Angeboten.
150€ Euro bekomme ich dazu. Manche sagen das die gar nicht angerechnet werden.
Wie wird das dann verrechnet mit dem Bürgergeld?
Der Satz müsste gleich bleiben oder?
Die 150€ werden dann vom Bürgergeld abgezogen oder?
Der Satz an sich müsste gleich bleiben oder?
120€ Euro verdiene ich ja frei.
Bleibt mein Geld dann trotzdem gleich?
100€ werden wegen Kaution und Miete abgezogen von den 543€.
Das hatte ich oben vergessen zu schreiben.
1 Antwort
Der Regelbedarf für den Lebensunterhalt beträgt seit 2024 für einen Single oder alleinerziehenden 563 Euro und nicht 543 Euro.
Um was genau handelt es sich bei diesen 125 Euro und 150 Euro genau, ist das erste normales Erwerbseinkommen auf Minijob-Basis und die 150 Euro eine Aufwandsentschädigung ?
Aufwandsentschädigung wäre zusätzlich ohne Anrechnung auf deine Leistungen.
125 Mini Job & das andere von der Diakone könnte man eventuell als Art Aufwandsentschädigung betrachten. Ist eine Art Maßnahme