Wird das beim Amt angerechnet?
Servus, aktuell beziehe ich Bürgergeld. Ich bekomme meinen normalen Satz. Habe noch Abzüge wegen Kaution. Ich habe noch einen Minijob. Da verdiene ich 125€ nebenbei die auch normal angerechnet werden. Jetzt habe ich Angefangen durch das Amt für die Diakonie Deutschland zu Arbeiten. Da soll ich wohl jeden Monat bis zu 150€ extra bekommen. Allerdings habe ich da nie einen Arbeitsvertrag unterschrieben und dafür gibt es auch keine Lohnabrechnungen. Die Diakonie schreibt sich die Stunden auf die ich im Monat Arbeite und schickt es an das Amt. Das Amt soll mir diese 150€ dann auszahlen.
Wird das auch angerechnet?
Ich habe gehört das könnte als eine Art Aufwandsentschädigung gelten.
3 Antworten
Vom Amt aus, also quasi als Maßnahme? Das müsste man schon wissen, um etwas dazu sagen zu können. Was genau ist denn das für ein Modell, ein 1€-Job? Wenn ja, wird nichts abgezogen.
Nein, das wird selbstverständlich nicht angerechnet und das weiß ich absolut sicher. Da mach Dir mal keine Gedanken!
"Aufwandspauschale" ist korrekt.
https://www.das-steht-dir-zu.de/arbeit/buergergeld/der-buergergeld-rechner/index.html
Für den Teil des monatlichen Erwerbseinkommens, der 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 520 Euro beträgt, sind 20 Prozent davon anrechnungsfrei. Verdienst Du mehr als 520 Euro, aber weniger als 1.000 Euro, werden 30 Prozent von diesem Teil des Erwerbseinkommens nicht angerechnet. Bestimmte Dinge sind allerdings auch absetzbar, so wie Bewerbungskosten und Fahrtkosten.
https://www.arbeitsagentur.de/wissensdatenbank-sgbii/11b-absetzbetraege
Ich würde mal vermuten dass sämtliche Einkünfte beim Bürgergeld angerechnet werden.
Muss nicht. Andere haben dort auch gearbeitet. Meine 125€ werden normal angerechnet. Bei anderen die 150€ von der Diakonie aber nicht.
Da soll es irgend eine Klausel geben. Ich weiß es leider nur nicht.
Ja 1Euro Job