Wie wahrscheinlich ist keine Strafe bei sex 15 und 13?
Hi bin 15 und hab bald Gerichtsverhandlung weil mich die Mutter meiner Ex angezeigt hat.
Meine Ex war schwanger und hat abtreiben lassen.. und ihre Mutter war deswegen so sauer auf mich das sie mich angezeigt hat.
also Altersunterschied sind 1 Jahr 4 Monate, sie is inzwischen 14.
Anwalt meint es gibt Gesetz das Richter von Strafe absehen kann wenn Altersunterschied gering war - das will er bei mir versuchen.
Wie wahrscheinlich is das das bei mir so sein wird? War natürlich alles freiwillig und meine Ex wollte auch nicht das ihre mum mich anzeigt- ihr is das ganze auch peinlich..
habe ziemlich Angst das ich ne schlimme strafe bekomme die mir Zukunft kaputt macht 😔
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Wie lautet denn genau die Anklage ?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
klingt ziemlich heftig.. „schwerer sexueller Missbrauch von Kindern“ 😢😳 Anwalt meinte das wird erstmal immer so genannt wenn man so Sex mit eindringen mit jemanden u 14 hatte
6 Antworten
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§176 StGB - sexueller Missbrauch von Kindern
In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 kann das Gericht von Strafe nach dieser Vorschrift absehen, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist, es sei denn, der Täter nutzt die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung aus.
Sofern es wirklich 100% einvernehmlich war und sie auch wusste, was passiert, halte ich eine Verurteilung für unwahrscheinlich. Aber das wird dein Anwalt schon regeln.
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Gerade bei Jugendlichen, die das allererste Mal vor Gericht stehen, hat kein Gericht das Ziel jemandem das Leben zu ruinieren. Der Erziehungsaspekt steht im Vordergrund.
Im Grunde hat dir der Anwalt schon alles gesagt, was gesagt werden kann: Das Gesetz ermöglicht es ausdrücklich, von der Strafe abzusehen wenn der Reifeunterschied gering ist und alles einvernehmlich war. Ob das Gericht es dann tatsächlich so handhabt, ist im Voraus nicht ersichtlich.
Aber auch wenn das Gericht von diesem Passus keinen Gebrauch macht und eine Strafe für notwendig erachtet, wird klar sein dass die Sache einvernehmlich war und dass du deine Freundin nicht ausgenutzt hast. Dass es etwas war, das nach Gesetz zwar verboten ist, aber im Grunde zur Normalität gehört. Dann wirst du vermutlich das erste Mal mit dem Gesetz in Konflikt stehen und die ganze Sache dich auch so schon stark beeindrucken, sodass der Erziehungseffekt auch so schon angenommen werden kann. Also ist keine harte Strafe mehr nötig. Bei der Art der Strafe darf ein Jugendgericht übrigens kreativ werden.
Also, niemand macht dir die Zukunft kaputt!
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Für mich persönlich wäre das größte Problem bei der Sache nicht das Alter deiner Freundin, sondern ob es wirklich nötig war, die Verhütung zu unterlassen und ihr damit das zweifelhafte Vergnügen einer ungeplanten Schwangerschaft und Abtreibung zu bereiten.
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Hm. Dann weiß ich nicht, was ich schlimmer finde: Dass das Mädchen mit dem positiven Schwangerschaftstest den Schock seines Lebens erlebt hat oder dass die Mutter so ein riesiges Fass aufmachen musste. Statt sich zusammen hinzusetzen und miteinander zu reden...
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Ja riesen Mist alles.. die hatte auch bei meiner mum angerufen und die beiden hatten sich dann auch gestritten 😳
Hab seit der Geschichte auch erstmal kein Bock mehr auf Mädchen..
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Eine wirkliche Bestrafung ist sehr unwahrscheinlich, da es einvernehmlicher Sex war und kein Abhängigkeitsverhältnis bestand.
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Wenn ex einvernehmlich war, wirst du eher keine Strafe bekommen. und wenn, die erscheint nicht in den Akten, Du giltst dann noch nicht als vorbestraft.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
und wenn, die erscheint nicht in den Akten, Du giltst dann noch nicht als vorbestraft.
In Erweiterten Führungszeugnis würde die Tat gelistet.
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Ein erweitertes Führungszeugnis brauchen Personen, die mit Minderjährigen arbeiten (auch ehrenamtlich). Da käme das dann nicht gut. Würde aber bei Jugendstrafe nach spätestens 10 Jahren gelöscht.
Aber da Du nicht wirklich eine Straftat begangen hast, die mehrere Jahre Jugendstrafe nach sich zieht, wird das nicht eingetragen.
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Strafzumessung ist Sache von Staatsanwaltschaft und Gericht.
Ok danke.. wir hatten eigentlich verhütet aber muss was schief gelaufen sein