Kann man so pauschal nicht beantworten.

Du wirst bei deinem Überlebenskampf irgendwann die Luft anhalten, wenn du untergehst und dann kommt es ganz auf dich darauf an. Der aktuelle Weltrekord im "Zeittauchen" beträgt 11:35 Min. Da dein CO2 im Blut weiter ansteigt, wird auch dein Atemreiz immer stärker, bis du den Atemreiz nicht mehr unterdrücken kannst und zwangsläufig Wasser einatmest. Da du aber schon eine gewisse Zeit ohne Sauerstoff warst, werden dir dann früher oder später durch den Sauerstoffmangel im Kopf die "Lampen" ausgehen. Ab da kriegst du aber nichts mehr mit und stirbst durch Sauerstoffmangel.

Der Überlebenskampf vorher wird sicherlich das qualvollste sein.

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Wenn es beim einatmen stärker sticht, klingt das eher nach einer harmlosen Intercostalneuralgie und/oder etwas muskulärem. Da kann es einfach helfen, den Oberkörper mal "gut durchzubewegen" oder über den Schmerz hinweg weiter einzuatmen... tut richtig weh, aber häufig ist der Schmerz dann weg.

Mit 20 ist ein Herzinfarkt sehr selten und versursacht andere Beschwerden, als ein atemanhängiges Stechen.

Nachdem du es öfter ahast, wäre ein Weg zum Orthopäden mal sinnvoll.

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Keine gute Idee weil …

Warum sollte man sich vor anderen nackt seigen MÜSSEN? Die Entscheidung, vor wem ich mich nackt zeige, obliegt mir alleine und keiner Schule, den Eltern oder einem Ministerium.

Es gibt Orte, an denen ist das normal. Ich gehe auch gerne in die Sauna, an einen FKK Strand würde ich z. B. deswegen trotzdem nicht gehen.

Manche schämen sich, manche nicht. Das ist völlig normal und nicht verwerflich.

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er hat angst, dass ich sterbe 

Dann hätte er dich in ein Krankenhaus eingewiesen und dich nicht mit einer Tablette daheim belassen.

Nimmst du immer irgendwelche Tabletten ohne vorher zu fragen, was das eigentlich ist?

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Als Zeuge musst du die Wahrheit sagen und auch erscheinen, wenn du geladen wirst.

Eine Aussage verweigern dürfest du in dem Beispiel auch nicht.

https://www.hilfe-info.de/Webs/hilfeinfo/DE/EigeneRechteKennen/HilfeUndRechte/Zeugen/RechteUndPflichten/RechteUndPflichten_node.html#:~:text=Pflicht%20zur%20Wahrheit,dann%20also%20gar%20nichts%20sagen.

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Die markierten Arterien sind die Beckenarterien (Arteria iliaca communis). Mit einer Errektion haben die aber nichts zu tun.

Dich haben einfach ihre Berührungen im Bereich deiner Leisten/Schenkel sexuell erregt. Die Arterien wird sie nicht massiert haben, deine Muskeln in dem Bereich hingegen schon.

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Du verlangst von ihm, dass er einen defekten Kühlschrank (der auch als Defekt deklariert ist) auf eigene Kosten repariert und ihn dir dann mit Garantie schenkt? Das ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten.

Die Reaktion ist völlig nachvollziehbar und ich hätte nicht mal so lange mit dir diskutiert. Die Frage ist also eher, was mit dir schief läuft.

Entweder bist du so unfassbar dreist oder einfach nur ein Troll.

Und was du meinst ist "Gewährleistung". Eine Garantie ist nicht verpflichtend sondern immer eine freiwillige Leistung.

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Es hindert mich ja nicht an meiner Genesung.

Damit hast du deine Frage schon beantwortet. Du darfst alles machen, auch in den Urlaub fliegen, solange es deiner Genesung nicht gefährdet. Was anderes gilt, wenn ausdrücklich Bettruhe verschrieben wurde.

Vergess nicht die AU einzureichen, dann kriegst du auch die Urlaubstage wieder.

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Du vergisst Internet, Strom, Lebensmittel, Versicherungen etc... das muss schließlich auch bezahlt werden.

Geld auf die Seite legen schadet sicherlich auch nicht. Genauso möchte man ja sicherlich auch mal Urlaub machen oder sich was gönnen.

Du kannst gerne 50% vom Nettoverdienst als Miete zahlen. Du warst schnell merken, dass das Käse ist.

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Art. 187 Schweizer Strafgesetzbuch

1. Wer mit ei­nem Kind un­ter 16 Jah­ren ei­ne se­xu­el­le Hand­lung vor­nimmt, es zu ei­ner sol­chen Hand­lung ver­lei­tet oder es in ei­ne se­xu­el­le Hand­lung ein­be­zieht,

wird mit Frei­heits­s­tra­fe bis zu fünf Jah­ren oder Geld­stra­fe be­straft.

2. Die Hand­lung ist nicht straf­bar, wenn der Al­ters­un­ter­schied zwi­schen den Be­tei­lig­ten nicht mehr als drei Jah­re be­trägt.

(...)

4. Han­del­te der Tä­ter in der ir­ri­gen Vor­stel­lung, das Kind sei min­de­s­tens 16 Jah­re alt, hät­te er je­doch bei pflicht­ge­mäs­ser Vor­sicht den Irr­tum ver­mei­den kön­nen, so ist die Stra­fe Frei­heits­s­tra­fe bis zu drei Jah­ren oder Geld­stra­fe.

Das Gesetz verbietet somit jegliche Art der sexuellen Handlung, egal ob Beischlaf oder andere Praktiken, mit Kindern unter 16 Jahren. Dabei spielt es bei der Überlegung der Strafbarkeit keine Rolle, ob die sexuelle Handlung vom Opfer erwünscht oder herbeigeführt wurde, sondern nur, dass eine solche stattgefunden hat.

Aber sicherlich gilt auch dort: wo kein Kläger, da kein Richter.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Sexuelle_Handlungen_mit_Kindern

https://lawbrary.ch/law/art/STGB-v2022.01-de-art-187/

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Nein, solange du nicht vorsätzlich den Notruf missbrauchst, kommt auf dich auch nichts zu. Du hast sofort aufgelegt, nachdem du es bemerkt hast, also wurde ja auch keine Leitung belegt. Das passiert öfter als du denkst, keine Sorge.

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Also ich lese da eher Eifersucht als "ran machen" heraus...
Ich habe auch schon die Hand einer Patientin gehalten und mit ihr "schön" geredet... na und? Man kann auch echt aus jeder Mücke einen Elefanten machen.

Aber wenn du dich unbedingt beschweren willst:
Über Google findest du mit Sicherheit die Pflegedienstleitung der Intensivstation heraus.

Hat er sich überhaubt belästigt gefühlt oder ist das nur eine hirnrissige Idee deinerseits?

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Spermien sterben an der Luft in kürzester Zeit ab. Die Chance ist also sehr sehr gering.

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