Welche Strafe bei 15 und 13?
Hi, mir geht es gerade ziehmlich scheiße. Ich hab vor paar tagen erfahren das meine ex schwanger ist :( sie lässt abtreiben aber ihre mutter is jetzt so sauer das sie meiner mutter gesagt hat das sie mich anzeigen will weil ich mit ihr was hatte obwohl noch nicht 14 :(
was kommt da jeztt auf mich zu? altersunterschied is 1 jahr 4 monate.
kann ich dafür in knast kommen??
Wie lange seit ihr schon getrennt. Wer hat Schluss gemacht? Seit wann ist sie Schwanger? Welche Woche. Wer hat dir erzählt das ihre Mutter sauer auf dich ist? Deine Ex?
seit silvester getrennt, ich weil es nicht mehr gepasst hab - kann eigentlich höchstens so 2 monate oder so her sein irgendwann dezember. ne ihr mutter hat mit meiner mutter getelt
Schon mal daran gedacht das sie dich damit nur Ärgern möchte und sie gar nicht schwanger ist?
hmm das wäre echt mega assi..
20 Antworten
Hallo Lennart,
Dass sie es einfach so sagt (deine ehemalige Freundin), das ist unwahrscheinlich. Sonst würde sich die Mutter nicht so reinhängen.
Es tut mir auch sehr leid für die Freundin. So jung und schon einen Schwangerschaftsabbruch. Das kann sehr wehtun und sehr lange. Kein schöner Anfang für ein Frauenleben. Als Frau verstehe ich schon, wie die Mutter reagiert.
Was sagt denn deine Mutter jetzt?
Ihr beide habt jetzt etwas durchzustehen und eure Eltern mit euch.
Die Aufklärung ist einfach zu dürftig. Kondome sind nicht so sicher, wie man meint. Wie auch? Und zu Sex gehört doch mehr. Nämlich Liebe und Verantwortung. Ich weiß nicht, ob du damit was anfangen kannst.
Und ob du in die Richtung weiter denkst und dich entwickeln möchtest?
Knast denke ich eher nicht. Aber du musst sehen und jetzt dazu stehen.
Glaube das einmal gelesen zu haben,aber sicher bin ich mir da nicht
Das gilt. Knast kommt gar nicht auf dich zu. Sollte man es anzeigen, würde das sicher fallen gelassen, da Altersunterschied sehr gering und ihr beide Sex wolltet.
Wenn ein 15-jähriger Junge und seine 13-jährige Freundin freiwillig und vielleicht sogar von der 13-Jährigen forcierte sexuelle Handlungen ausführen, würde sich der 15-Jährige strafbar machen wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern nach § 176 StGB. Denn seine Freundin ist unter 14 Jahren alt.
Wäre die 13-jährige schon 14 Jahre alt wären freiwillige sexuelle Handlungen nicht strafbar.
Nein, wenn es eingestellt wird natürlich nicht, und das ist sehr wahrscheinlich. Du musst dir da wirklich keine Sorgen machen. Schon der Staatsanwalt wird es fast immer einstellen, wenn der nicht dann wohl spätestens der Richter.
Rechtlich gesehen ist es problematisch, da einer von beiden noch ein Kind war. Es ist zwar unwahrscheinlich, dass das rechtliche Konsequenzen haben wird, da der Altersunterschied so gering ist, aber ihr solltet die Situation mit einem Anwalt besprechen.
Nach Wikipedia gilt in Deutschland:
Mit Ausnahme der nachfolgend genannten Sonderfälle liegt das Schutzalter in Deutschland gemäß § 176 StGB bei 14 Jahren. Sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren sind in Deutschland als sexueller Missbrauch von Kindern generell verboten. Strafrechtlich verantwortlich ist diesbezüglich jeder mindestens 14 Jahre alte Täter; der Versuch ist strafbar (vgl. § 12 und § 23 StGB). Seit 1. Juli 2021 kann das Gericht gemäß § 176 Absatz 2 StGB von einer Bestrafung absehen, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist, es sei denn, der Täter nutzt die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung aus.
Deiner Schilderung nach war der Sex einvernehmlich und der Altersunterschied ist gering. Du kannst damit rechnen, dass du straffrei davon kommst.
Wenn ein 15-jähriger Junge und seine 13-jährige Freundin freiwillig und vielleicht sogar von der 13-Jährigen forcierte sexuelle Handlungen ausführen, würde sich der 15-Jährige strafbar machen wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern nach § 176 StGB. Denn seine Freundin ist unter 14 Jahren alt.
Wäre die 13-jährige schon 14 Jahre alt wären freiwillige sexuelle Handlungen nicht strafbar.
Da steh "kann das Gericht" dies kommt auf den/die Richter/in an.
Allein schon wegen der Schwangerschaft wird er nichT straffrei davonkommen.
Aber für ihn ist es strafverschärfend, dass er nicht für Verhütung gesorgt hat.
Wenn du die anderen Antworten gelesen hättest, dann wäre dir aufgefallen, dass er sehr wohl mit Kondom verhütet hat. Kam wohl zu einer Panne.
Grundsätzlich ja! Nach $ 176 StGB wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer mit einer Person unter vierzehn Jahren Sex hat.
Zwar kann das Gericht von Strafe absehen, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist. Aber das ist nicht sicher und es kann unter Auflagen geschehen. Da gibt es bestimmt einige andere unangenehme Maßnahmen
Einvernehmlicher Sex ist nicht strafbar,da du nur 16 Monate älter bist.