Wie sieht es denn in so einer Lage aus (mieten )?

3 Antworten

Von Experte Gerhart bestätigt

Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Berlin-Wedding soll es allerdings zulässig sein, dass erwachsene Kinder, die bisher in der Mietwohnung gewohnt haben, nach dem Auszug der Eltern die Wohnung ohne Genehmigung des Vermieters übernehmen dürfen (Az.: 11 C 271/14). Das Amtsgericht sieht darin eine genehmigungsfreie Untervermietung, da es sich lediglich um die Aufnahme von Angehörigen handle.

Aber Achtung: Mieter und Mietvertragsparteien werden die Kinder dadurch nicht. Mieter bleiben die Eltern und die Kinder sind „nur“ Untervermieter. Das bedeutet, sobald der Mietvertrag mit den Eltern als Mieter beendet wird, müssen auch die Kinder ausziehen.

Einen Anspruch darauf den Mietvertrag auf sein Kind zu übertragen, wenn der Mietvertrag beendet ist und man ausziehen will besteht daher nicht.

Sobald ein Mietvertrag auf einen Dritten —und dazu zählt auch das eigene Kind— übertragen werden soll, braucht man das Einverständnis des Mieters und eine entsprechende Eintritts- bzw. Übernahmevereinbarung.

https://www.mietrecht.org/mietvertrag/mietvertrag-kind-uebertragen/

Wenn der Vater im Mietvertrag steht, dann kann er kündigen und ausziehen.

Und wenn die Kinder dort weiterhin wohnen wollen, dann geht das nur mit dem Einverständnis des Vermieters und mit einem neuen Mietvertrag.

Die Kinder sind alle Volljährig ?

Dann rechtzeitig mit dem Vermieter reden um einen neuen, eigenen Mietvertrag zu bekommen. Bekommen sie den nicht müssen sie sich - jeder Einzelne - rechtzeitig um eine eigene Wohnung kümmern. Sind die Kinder minderjährig ziehen sie selbstverständlich mit dem Vater um.