wie oft sollte man die lichthupe machen damit der vordermann schneller fährt?

12 Antworten

Gar nicht. Das kann als Nötigung gewertet werden.

Wenn ich nen Linkskleber vor mir auf der Autobahn habe, mache ich es dennoch 1-2x, aber ohne dicht aufzufahren und auch nur, wenn wirklich gute Möglichkeiten für den bestehen mal die Spur zu wechseln. Wie sonst soll man den auch auf sein Fehlverhalten hinweisen.


Tommyleinchen59  07.12.2022, 07:43

Das kann nicht nur als Nötigung gewertet werden, das IST Nötigung!

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Paejexa  07.12.2022, 08:33
@Tommyleinchen59

Nicht zwingend. Mit ausreichend Abstand (z. B. auf der Autobahn) ist 2-3x Lichthupe absolut legitim.

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Tommyleinchen59  07.12.2022, 10:15
@Paejexa

Der Abstand spielt hier nur eine zusätzliche Rolle. Aber Lichthupe allein zu geben, damit jemand schneller fährt, ist klarer Fall von Nötigung.

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Callidus89  07.12.2022, 13:39
@Tommyleinchen59
Aber Lichthupe allein zu geben, damit jemand schneller fährt, ist klarer Fall von Nötigung.

Nicht zwangsläufig. Ich zitiere die StVO § 16 Absatz 1 Satz 2:

Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben, wer sich oder Andere gefährdet sieht.

Ziemlich schwammig ausgedrückt und dadurch in seiner Auslegung sehr von den Umständen abhängig.

Beispiel: Kriecht jemand mit seinem Auto mit 60 km/h auf der linken Spur der Autobahn, obwohl die Verkehrslage weitaus höhere Geschwindigkeit ermöglicht, ist das eindeutig eine Gefährdung. Den Schleicher mit Lichthupe zum schneller Fahren oder wenigsten Spurwechsel zu bewegen, wäre rechtens. Dichtes aufwahren bleibt dessen ungeachtet natürlich verboten.

Anderes Beispiel: Autobahn voll auf rechter Spur, 130 km/h sei erlaubt. Jemand fährt auf linker Spur mit 130 km/h. Von hinten will jemand vorbei und setzt Lichthupe ein. Klarer Fall von Nötigung. Denn der Vorausfahrende könnte nur mit rechtswidrigen Mitteln (entweder Tempolimit überschreiten oder Fahrer auf der rechten Spur schneiden und gefährden) der Aufforderung nachkommen.

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Du darfst, so das wegen der Verkehrssituation nicht ohnehin ausgeschlossen ist, die Lichthupe einmal benutzen, um Deine Überholabsicht anzuzeigen - aber mehrfache Benutzung erfüllt regelmäßig den Tatbestand der Nötigung und ist daher nicht ratsam.


Paejexa  07.12.2022, 08:35
Tatbestand der Nötigung

Nur mit zu geringem Abstand und/oder zu häufiger Lichthupe

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Der Missbrauch der Lichthupe erfüllt in bestimmten Fällen den Straftatbestand der Nötigung gem. §240 StGB und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Dazu gehört auch Drängeln.

Solange , bis der vor Dir in die Eisen steigt, um Dir zu zeigen, er kann durchaus noch langsamer.

Mal abseits des Gesetzes, na dem es durchaus möglich ist je nach Begebenheit oder Örtlichkeit, fühlen sich 99,Periode9 % durch sowas massivst getriggert.

Das hat praktisch dann zur Auswirkung, auf überhaupt gar keinen Fall wird das dann dazu führen, dass man schneller fahren wird. Du wirst genau 0 erreichen damit.

Du riskierst höchtens, dass der Dich ausbremst, Dich aus der Karre zieht und ein paar aufs Maul haut.

Du kannst Dir im Straßenverkehr folgendes merken:

Diskutiere nicht mit anderen, stelle niemanden zur Rede und blinke niemanden an. Niemals, in nicht einem Fall wird das zu einer für Dich befriedigenden Reaktion oder Verhaltensänderung führen. Es birgt im Gegenteil massive Risiken.

Also lass das - ok - es sei denn Du suchst Streit, dann nur zu...... aber beschwer Dich hinterher nicht, ab jetzt weißt Du es.

In diesem Sinne.....

In bestimmten Fällen ist es durchaus erlaubt:

Wenn der Vordermann ohne ersichtlichen Grund so langsam fährt, das er den Verkehrsfluss behindert, begeht er eine Ordnungswidrigkeit nach Para. 3 Abs. 2 STVO. In diesem Fall darfst du ihn durchaus mittels Lichthupe darauf hinweisen, dass er eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen kann.

Woher ich das weiß:Recherche