Vordermann auf dem Beschleunigungsstreifen überholen?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das von dir beschriebene Überholen am Einfädelungsstreifen ist zwar im Gesetz nicht direkt als verboten benannt, jedoch entsteht daraus eine große (und unnötige) Unfallgefahr, womit es quasi nach § 1 StVO unzulässig ist. Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer berechtigt nie zu eigenem Fehlverhalten und gefährlichen Fahrmanövern. Bitte fahre daher hinter dem langsam fahrenden Fahrzeug auf.

Wenn ich in einer solchen Situation bin, halte ich schon von Beginn der Auffahrt an einen so großen Abstand zu langsam fahrenden Fahrzeugen ein, dass ich ausreichend Weg zum Beschleunigen habe. So muss ich dann nicht auch mit zu niedriger Geschwindigkeit auffahren. Vorausschauendes Fahren ist hier sehr hilfreich.

Etwas Anderes ist es allerdings, wenn sich das langsame Fahrzeug schon zu Beginn des Einfädelungsstreifens auf einem durchgehenden Fahrstreifen einordnet. Wenn der Einfädelungsstreifen dann noch zum Beschleunigen ausreicht, darfst du an dem anderen Fahrzeug vorbeifahren und mit ausreichend Sicherheitsabstand vor ihm auffahren. Hierbei handelt es sich nicht um ein Überholen auf der rechten Seite.

§ 7a Abs. 2 StVO:

Auf Autobahnen und anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen.

Verboten ist es nicht, aber man sollte darauf verzichten.

Autofahrer, die das Gaspedal nicht finden, wissen meist auch nicht, dass ihr Auto Spiegel hat, also gibst du dich selbst in eine Gefahr. Denn kaum einer rechnet damit, dass man von einem Fahrzeug, das eben noch hinter einem auf dem Beschleunigungsstreifen war, überholt wird. Bleib lieber hintendran und warte die fünf Sekunden ab.

Dazu kommt noch, dass der eh schon langsamere Fahrer zusätzlich bremsen muss, wenn du ihn kurz vor Ende des Beschleunigungsstreifens überholst. Das ist eine sehr schlechte Idee.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Du bist nicht im recht.

Er aber auch nicht.

Man könnte sagen er nötigt dich rechts zu überholen aber du würdest trotzdem bestraft werden.

Gibt halt so verkehrkrüpel aber rechts überholen geht nicht.

Aber ich sag mal so. Wo kein kläger kein richter.

LG


Hsczw829 
Beitragsersteller
 27.05.2024, 00:09

Ne er ist auf dem Beschleunigungsstreifen geschlichen und ich bin auf die rechte Spur der Autobahn gefahren und habe ihn dementsprechend links überholt.

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Hohenzollern61  27.05.2024, 17:01
@Hsczw829

Nein hast du nicht.

Wenn er gabz links. Auf dem beschleuningungsstreifen fährt du rechts neben ihm auf der rechten spur und du ihn dann überholst überholst du ihn rechts

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Hsczw829 
Beitragsersteller
 27.05.2024, 17:34
@Hohenzollern61

Der Beschleunigungsstreifen ist bekanntlich rechts bei einer Auffahrt. Bin noch nie links auf eine Autobahn aufgefahren. Weißt du nicht was ein Beschleunigungsstreifen ist?

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