Wie oft darf man abtreiben?
Hallo alle zusammen,
Eine Freundin hat mir vor kurzem erzählt das man nur 3 mal abtreiben dürfte. Und bevor meine Mutter mit mir Schwanger war hatte sie schon 3 mal abgetrieben. Ich dachte immer man dürfte so viel abtreiben wie man möchte (hört sich sehr schrecklich an) aber das es einem halt selbst überlassen ist. Ich denke das ist auch heutzutage so? War das in den 90er Jahren vielleicht so das man echt nicht mehr als 3 mal abtreiben durfte? Das würde mich sehr interessieren und ich wäre dankbar für eine hilfreiche Antwort :)
10 Antworten
Abtreibung ist rundsätzlich rechtswidrig, bleibt aber unter bestimmten Umständen straffrei (Beratung vorher, nur bis zum 3. Monat, danach nur mit medizinischer Indikation)
"Dürfen" tut man es also streng genommen überhaupt nicht.
Und natürlich ist es jedes Mal eine Belastung für den Körper und auch mit Risiko verbunden. Vielleicht meint Deine Freundin das.
Genau so sieht es das Gesetz: wenn die Bedingungen erfüllt sind, ist es straflos, und dann DARF frau.
Genau das habe ich in meinem Beitrag geschrieben ;) Es ist straffrei - nicht erlaubt. Es bleibt immer rechtswirdrig. Steht in § 218 - kannst Du problemlos nachlesen.
Hier geht es um § 218 a, 1. :
(1) Der Tatbestand des § 218 ist nicht verwirklicht, wenn... (in den ersten 12 Wochen nach Empfängnis, nach Beratung und Bedenkzeit).
Es ist also keine Straftat. Was nicht strafbar ist, ist bekanntlich erlaubt. In diesem Absatz steht auch nichts von rechtswidrig.
Aber das deutsche Gesetz ist in dieser Beziehung ohnehin hoffnungslos veraltet, obwohl erst 20 Jahre alt.
Was straflos ist, ist keine Straftat und damit erlaubt. D.h. FRAU DARF!
Wir sind nicht im Duden, sondern im Strafgesetzbuch ;) Rechtsbegriffe sind ein bisschen komplizierter.
Dann sollten halt die deutschen Juristen ein bisschen mehr im Duden lesen, bevor sie so unsinnige Gesetze machen.
Der Gesetzgeber in Deutschland hat sich für eine Gummilösung entschieden. Finde ich auch sehr unglücklich gelöst.
Rechtswidrig, Synonyme laut Duden: gesetzwidrig, illegal, irregulär, kriminell, ordnungswidrig, strafbar, unbefugt, unerlaubt, ungesetzlich, unrechtmäßig, untersagt, unzulässig, verboten, verfassungswidrig, widerrechtlich;
Der Schwangerschaftsabbruch gemäss § 218a, Absatz 1 ist all das nicht.
Hallo
Nein, es gibt keine Begrenzung der Abtreibungen. Mehrmalige Abtreibungen sind in unserer Region eher selten, in anderen Regionen (z. B. Osteuropa) noch eher verbreitet.
Freundlichen Gruss
tm
Ich denke, dass du auf jeden Fall ein absolutes Wunschkind warst.
Vielleicht hatte deine Mutter grosse Schwierigkeiten mit der Verhütung (Pillenunverträglichkeit oder was weiss ich), oder sonst viele Probleme im Leben, oder es gab medizinische Gründe für die Schwangerschaftsabbrüche. Jedenfalls ist das ziemlich selten, dass eine Frau mehr als 1 bis 2 Abbrüche hat in ihrem Leben. Hast du mit ihr darüber gesprochen?
Eine Abtreibung schwächt die Konstitution des Frauenkörpers eminent !
Eine Fehlgeburt, oder Fehlbildung des Babys bei neuerlicher Schwangerschaft , liegen bei unsachgemäßer vorheriger Abtreibung im oberen Wahrscheinlichkeitsbereich !
schwächt die Konstitution des Frauenkörpers eminent
Das ist absoluter Quatsch. Ein frühzeitig und fachgerecht durchgeführter Schwangerschaftsabbruch schwächt überhaupt nichts. Und es hat keine Auswirkungen auf spätere Schwangerschaften. Das war auch schon in den 90er Jahren so. Etwas anderes war es früher, als Abtreibungen illegal, mit teils fürchterlichen Methoden vorgenommen wurden.
Das war doch überhaupt nicht meine Frage ? Über die Folgen weiß ich selbst Bescheid. Meine Mutter hatte damals 3 Abtreibungen, und hat mich nach diesen 3 Abtreibungen bekommen. Und ich frage mich einfach ob es in den 90ern vielleicht strickt verboten war ein 4 mal abzutreiben ?
Vielleicht wollte sie nicht nochmal abtreiben? Vielleicht hat man ihr einfach nur davon abgeraten, eben weil das den Körper so belastet?
Man kann beliebig oft abtreiben. Es gibt keine Obergrenze, weder juristisch oder gesundheitlich noch moralisch.
Das sieht das Gesetz anders ;) Es bleibt unter genannten Bedingungen straffrei. Das heißt nicht, dass es nicht rechtswidrig ist. Erfüllt Frau die Bedingungen nicht, machen sie und der abtreibende Arzt sich strafbar - das kannst du nicht weg diskutieren.