10 Monate arbeitslos, dann neuer Job, dann evtl. Kündigung. Wie ist das mit ALG I?

3 Antworten

Von Experte notting bestätigt

Wenn Du unverschuldet arbeitslos werden solltest und innerhalb von 30 Monaten nicht min.wieder 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, dann hast Du keine neue Anwartschaftszeit erfüllt, dir also keinen neuen Anspruch erworben.

Dann kannst Du nur deinen nicht verbrauchten ALG - 1 Anspruch seit der Entstehung innerhalb von 4 Jahren wieder geltend machen.

wenn dein Arbeitgeber dir kündigt gehst du direkt wieder in ALG I. Allerdings werden die 10 Monate angerechnet an den maximalberzug des ALG I