10 Monate arbeitslos, dann neuer Job, dann evtl. Kündigung. Wie ist das mit ALG I?
Hallo, nach 10-monatiger Arbeitslosigkeit bin ich Anfang August in einen neuen Job gestartet. Leider besteht aus diversen Gründen die Möglichkeit, dass ich nach der Probezeit nicht übernommen werde.
Meine Frage: Ich habe 10 Monate lang ALG I (fast Höchstsatz) bekommen. Wie sieht mein Anspruch aus, wenn mein Vertrag beispielsweise nach 6 Monaten (Ende Januar) aufgelöst wird? Habe ich dann wieder Anspruch an das ALG I von davor?
Danke für alle Informationen!
3 Antworten
"arbeitsagentur arbeitslosengeld" 3. Ergebnis: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer
Ggf. gibt's (zusätzl.) Bürgergeld.
notting
Wenn Du unverschuldet arbeitslos werden solltest und innerhalb von 30 Monaten nicht min.wieder 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, dann hast Du keine neue Anwartschaftszeit erfüllt, dir also keinen neuen Anspruch erworben.
Dann kannst Du nur deinen nicht verbrauchten ALG - 1 Anspruch seit der Entstehung innerhalb von 4 Jahren wieder geltend machen.
wenn dein Arbeitgeber dir kündigt gehst du direkt wieder in ALG I. Allerdings werden die 10 Monate angerechnet an den maximalberzug des ALG I