Wie lange darf man im Auto sitzen dass man noch nicht parkt?
1 Antwort
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2 der Straßenverkehrsordnung (kurz: StVO) geht eindeutig hervor: Jeder, der das Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, parkt. Das bedeutet: Stehenbleiben ist noch kein Parken – solange die drei Minuten nicht überschritten werden.
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Deswegen ist es ja verboten, da zu parken. Was man aber z.b. bei einem Stau tut.
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ich rede eher von einem Parkplatz. Wenn man einfach irgendwo steht, ist es ja kein richtiges parken und somit sowieso verboten.
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Nach der Definition, die im Gesetz steht, ist ja jedes Stehenbleiben über 3 Minuten Parken. Was ich für unsinnig halte. Man müsste einfügen, dass erzwungenes Stehen kein Parken ist.
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Es muss aber zwingend Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegen (§ 49 StVO). Bei einem Stau wird man ja quasi dazu gezwungen und hat keine andere Möglicheit.
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Bei einem Stau parkt man nicht, egal wie lange man steht.
Wer im Stau steht hält nicht, sondern wartet. Das ist der Unterschied.
Halten = freiwilliges Anhalten
Warten = verkehrsbedingtes Anhalten
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ach der Definition, die im Gesetz steht, ist ja jedes Stehenbleiben über 3 Minuten Parken.
Nein, nur jedes halten über 3 Minuten.
§12 ist das.
Finde ich übrigens komisch, weil dann bei Staus auf Autobahnen möglicherweise Hunderte zu Parkenden werden, was ja verboten ist.