Wie kann sich ein Verkäufer vor folgende Situation schützen?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich verpacke generell alles unter Videoaufsicht. Erst zeige ich den Artikel von allen Seiten, dann wie ich den verpacke, das Paket zuklebe, adressiere und am Schluss, nochmal das Paket von allen Seiten. Blöd wäre es natürlich, wenn du dann das Video löschst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

herja  30.05.2023, 00:31

Nur blöd, dass so ei Video nichts beweist ...

Aber man kann es ja versuchen und wenn es erfolgreich ist, hat es sich ja gelohnt.

Rina2020204  30.05.2023, 00:36
@herja

Natürlich beweist das. Du filmst ja erst mal den Artikel, dann wie du das verpackst, zuklebst und beschriftest. Das ist stichhaltig. Auch vor Gericht wenn der Käufer es unbedingt darauf anlegt.

herja  30.05.2023, 00:41
@Rina2020204

Nein, das ist keine lückenlose Beweiskette.

Aber was solls, wenns hilft, ist es ok.

Kokosminze 
Beitragsersteller
 29.05.2023, 23:59

Das kann man machen! Wenn es bestand hat ist es super!

Rina2020204  30.05.2023, 00:00
@Kokosminze

Und wie das Bestand hat. Die Videokamera ist unbestechlich. Ich hatte einen solchen Fall auch mal. Da habe ich einfach mit meinem Video gewedelt und der Käufer war auf einmal sehr kleinlaut. Ein MIssverständnis hieß das dann.

Zb andere Versandart, ab Werk würde der Verkäufer nicht die Risiken tragen, oder man legt diese Regeln zuvor in Klauseln fest