Wie kann eine verfassungsänderung verfassungswidrig sein?
Das klingt für mich ziemlich paradox. Das ist ja wie, wenn es gegen die Spielregeln verstößt die Spielregeln zu ändern, obwohl in den Spielregeln steht, dass die Änderung erlaubt ist.
7 Antworten
Unter umständen kann das passieren!
Dafür haben wir ja das Verfassungsgericht, was im Zweifel auch darüber befinden kann, ob so eine Änderung überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar.
Wenn in den Spielregeln steht, dass bestimmte Spielregeln nicht geändert werden dürfen, dann sind solche Änderungen der Spielregeln eben gegen die Spielregeln. Wo ist das Problem?
Das Problem war, dass ich nicht wusste, dass es bestimmte Spielregeln gibt die nicht geändert werden dürfen.
Vielen Dank für die Klarstellung.
Ja kann es. Es gibt die sogenannte Ewigkeitsklausel:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_79.html
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Wenn sie dann gegen einen anderen Verfassungsgrundsatz verstößt.
Wieso steht der andere verfassjngsgrundsatz dann aber über dem geänderten Grundsatz?
Wenn dieser Verfassungsgrundsatz zu den Paragraphen gehört, die gar nicht abgeschafft oder verändert werden dürfen. Auch nicht mit einer 2/3-Mehrheit.
Ah ok, vielen Dank, das wusste ich nicht.
wenn da alle für abstimmen, wäre es möglich. passiert aber nicht leider.
wenn da alle für abstimmen, wäre es möglich. passiert aber nicht leider.
Nein, auch dann wäre "es" nicht möglich. Und warum "leider"?
Warum nicht möglich? Ein Grundgesetz muss doch auch wieder änderbar sein, wenn die Väter des GG mit den heutigen Attentaten usw. eben nicht rechnen konnten?
Das Grundgesetz ist änderbar und wurde auch schon geändert. Die Änderung ist aber Grenzen unterworfen, siehe meine Antwort. Und noch mal, was soll das "leider"?
33 % hat die AFD jetzt in Erfurth, kam gerade im WDR, und die Leute sind eben unzufrieden mit Vielem und sonst würden nicht so viele die AFD wählen. Es sind aber nicht 33 % wirklich rechtsextrem.
33% sind keine Mehrheit. Abgesehen davon wohnen in Thüringen ca. 2,1 Millionen Leute. Das sind 2,5% der deutschen Bevölkerung.
Und dann? Schon allein eine Änderung der Verfassung erfordert nicht eine 33% Minderheit, sondern eine 66% MEHRHEIT. Du scheinst nicht wirklich verstanden zu haben wie repräsentative Demokratie funktioniert, kann das sein?
Es sind aber nicht 33 % wirklich rechtsextrem.
Aber 33 %, die mit der Wahl der AfD und ihres Neo-Faschisten Höcke zeigen, dass sie ihren moralisch-ethischen Kompass verloren haben.
Sprich dass sie keinerlei Probleme haben diejenige Politikrichtung zu wählen die Deutschland schon einmal in Schutt und Asche gelegt hat. Und man sollte nicht vergessen
ein Zitat des Auschwitz-Überlebenden Rom Karl Stojka:
„Und das haben Menschen gemacht, so wie du, du und ich. Diese Leute kamen nicht von einem anderen Planeten. […] Es waren Menschen, so wie wir. Und nicht Hitler hat mich verhaftet, nicht Göring, nicht Goebbels. Der Greißler, der Hausmeister, der Schneider, der Schuster, der Bäckermeister, die haben auf einmal eine Uniform gekriegt, eine Hakenkreuzbinde, und da waren sie die Herrenrasse…“
Das Rechtsradikal sein kommt nämlich im Zweifel später ganz schnell, man will ja schließlich dabei gewesen sein.
Und es ist schon unfassbar, wie alle diese "Normalos" ganz ohne große moralische Probleme (bis auf äußerst seltene Ausnahmen) zur Teilnahme an Massenerschießungen fähig waren (siehe z.B. u.a. Christopher Browning: "Ganz normale Männer").
Nichts gelernt - ist kann es nicht begreifen!! 🤮
Auch das Grundgesetz zu ändern, wäre möglich, würde aber lange dauern, z. B. um das Asylrecht abzuschaffen.