Wie kann ein zweiter Vollmachtinhaber bei der Sparkasse diskret Kontobewegungen überprüfen?


06.07.2024, 08:45

Jeder von uns besitzt eine umfassende Vorsorge-Vollmacht, die aufgrund der damals absehbaren Demenz ausgestellt wurde. Diese Vollmacht umfasst selbstverständlich auch Bankangelegenheiten. Ich persönlich habe meine Vollmacht jedoch nie genutzt, während meine Kusine ihre seit drei Jahren aktiv verwendet. Aufgrund mangelnder Computerkenntnisse erledigt sie Bankgeschäfte bevorzugt direkt in der Filiale, hat aber auch Homebanking und die EC-Karte.


06.07.2024, 08:46

nein, meine Vollmacht liegt der Bank (noch) nicht vor, ich selbst habe mit dem THema erst seit 2 Wochen zu tun

4 Antworten

Bei der Sparkasse habe ich das Thema gerade durch - mit enormem Aufwand.

Punkt 1 - zumindest die Sparkasse meiner Eltern hat die (notarielle) Vorsorgevollmacht nicht akzeptiert. Meine Eltern mussten gemeinsam mit mir zur Bank um deren eigenen Vordruck Kontovollmacht zu unterschreiben.

Punkt 2 - als Nichtkunde einer Sparkasse, musste ich zum Einrichten des Onlinebanking wieder einen separaten Vertrag unterschreiben., obwohl das Online-Banking im Tarif meiner Eltern kostenfrei inkludiert ist.

Alles in allem - hat gut drei Monate gedauert bis ich meinen Zugang erhalten hatte.

Persönlich - in deinem Fall würde ich bei der entsprechenden Zweigestelle anrufen, deine Vollmacht erwähnen und dich erkundigen wie du hier agieren kannst. Das ganze wurde ja auf zwei Personen verteilt damit der Onkel abgesichert ist, wenn Cousine verhindert ist.

Deine Cousine weiß doch von deiner Vollmacht... Welche Befürchtung hast du. Du musst ihr dein Handeln ja nicht mit deinem Mißtrauen erklären.

Was dein Bruder jetzt damit zu tun hat... erschließt sich mir nicht.


Fischermann201 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 08:47

Danke für die Antwort, mein Bruder hat (noch) nichts damit zu tun und ist mir nur zufällig hier mit in den Text reingerutscht. Ja sie weiß zwar von der Vollmacht, aber das spielt für sie keine Rolle. Ich selbst möchte nur über einen längeren Zeitpunkt feststellen können, ob sich diese Unregelmässigkeiten wiederholen etc. um auch etwas wirklich Nachweisbares in der Hand zu haben.

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kabbes69  07.07.2024, 10:29
@Fischermann201

Ich nehme an die Cousine ist nicht die Tochter des Onkels..Und ihr drei werdet irgendwann die gesetzlichen Erben nach einem kinderlosen Bruder eurer Eltern.

Angenommen die Cousine nimmt jetzt 500€ ab und du siehst dies auf der Umsatzanzeige. Welche Erkenntnisse willst du daraus gewinnen? Entscheidend ist die Verwendung des Geldes.

Sollte Onkel im Pflegeheim sein und Cousine würde sich tatsächlich noch kümmern - bei Demenz kann Onkel.ja trotzdem noch Wünsche äußern.

Falls Nachfragen der Cousine kommen, was ich bezweifle solange du keine Überweisung tätigst, würde ich ihr sagen, dass du dich nur vorbereitet hast, wenn sie gesundheitlich verhindert sein sollte. Du willst dann nicht x km fahren um eine Überweisung auszuführen damit Onkel nicht in Verzug kommt. Hast aber auch keine Lust dies von deinem Geld vorzustrecken .

Wäre ich hier Cousine - würde ich ohnehin die Verwendung des Bargeldles dokumentieren, bei Überweisung akribisch auf den Verwendungszweck achten.

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Wenn du eine eingerichtete Vollmacht bei der Bank hast, sollte das Konto bei dir im Onlinebanking auftauchen. Jedenfalls ist das bei meiner Sparkasse so.

Alternativ geh auf eine andere Filiale und lass dir die Transaktionen ausdrucken. Ich kann dir sagen, dass keiner, auch nicht der Filialleiter was davon mitbekommt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Agamemnon712  06.07.2024, 09:55
dass keiner, auch nicht der Filialleiter was davon mitbekommt.

Mit der Aussage wäre ich vorsichtig.

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PunishersLaw  06.07.2024, 12:28
@Agamemnon712

Kann ich mit Sicherheit sagen, das ich das Bankenbackend kenne. Es gibt keine Möglichkeit für Filialen automatische Ereignisse abzufragen oder sich informieren zu lassen.

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Fischermann201 
Beitragsersteller
 06.07.2024, 08:56

Danke. da ich in Frankfurt wohne: also irgendeine andere Sparkasse unter Vorlage der Vollmacht, richtig ?

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FordPrefect  06.07.2024, 09:01
@Fischermann201

Nein, natürlich nicht.

Jede Sparkasse ist eine eigene Bank. Nur fusionierte Sparkassen haben eine übergreifende IT, du musst also schon zur entsprechenden Sparkasse fahren.

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Hi! Da ist eigentlich alles klar und geregelt und das weiss auch Deine Kusine und damit hast Du volles Zugriffsrecht.

Gehe an den Schalter, und lege Dir eine Bankvollmacht an. Dabei musst Du Dich als Person legitimieren. Auf der Basis lässt Du Dir einen Onlinezugang mit elektronischem Postfach anlegen. Eigene Konten dort braucht es dabei nicht. Über die Bankvollmacht kannst Du dann das oder die Konten des Onkels in den Onlinezugang einhängen und somit erhältst Du die Auszüge. Mögliches Problem: werden die Kontoauszüge des Onkels am KAD geholt? Das müsste man dann umstellen auf eAuszug.

Falls nicht ggf. Kostenpflichtig Duplikatsauszüge erstellen lassen.

Gruss


Von Experte DonCredo bestätigt

Der Vollmachtinhaber beantragt ganz einfach einen Online Banking Zugang für das entsprechende Konto, und sieht dann die Kontobewegungen wie bei den eigenen Konten auch.


Fischermann201 
Beitragsersteller
 06.07.2024, 09:20

daran habe ich auch schon gedacht, aber: Gibt es eine Möglichkeit, die Bank zur Vertraulichkeit zu verpflichten? Und wie kann ich sicherstellen, dass meine Anfrage diskret behandelt wird? ich befürchte, dass meine Anfrage nach Kontoeinsicht an den Filialleiter und somit an meine Kusine weitergegeben wird.

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FordPrefect  06.07.2024, 09:28
@Fischermann201

Das Bankgeheimnis greift hier in besonderem Maße. Kein Bankmitarbeiter wird einen Dritten davon informieren, denn damit wäre er nicht nur seinen Job sofort los, sondern er beging eine Straftat, ganz zu schweigen von den zivilrechtlichen Folgen.

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DonCredo  06.07.2024, 09:52
@Fischermann201

Das wäre ein klarer Verstoss gegen das Bankgeheimnis und das würde ich dann auch ganz massiv verfolgen.

Allerdings ist auch klar, dass der Filialleiter das in der EDV direkt erkennen kann ...

Gruss

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PunishersLaw  07.07.2024, 19:24
@DonCredo

Das ist Quatsch. Das können nur die Internen Stellen wie Compliance, Datenschutz oder Geldwäsche.

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DonCredo  07.07.2024, 20:00
@PunishersLaw

Äh, nein .. oder wie glaubst Du sollen Berater und KollegInnen am Schalter den Kunden bedienen und beraten? ALLE Mitarbeiter der Bank unterliegen dem Datenschutz und dem Bankgeheimnis, von daher ist das so Standard und jeder kann alles abfragen. Ausnahmen mag es in der Praxis geben.

Wenn man keine wirkliche Ahnung hat, sollte man hier nicht die Klappe aufreissen.

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PunishersLaw  07.07.2024, 20:33
@DonCredo

Du kannst alles Abfragen, das ist korrekt. Der normale Bankmitarbeiter oder Filialleiter kann aber nicht abfragen, wer bspw. Umsatzabfragen gemacht hat. Das ist für deren Job nicht relevant.

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DonCredo  07.07.2024, 20:47
@PunishersLaw

Davon ist doch auch gar nicht die Rede 🤷‍♂️ Hinterlegte Vollmachten gehören zur Personenübersicht, und die sieht jeder.

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PunishersLaw  07.07.2024, 21:05
@DonCredo

Der Ersteller der Frage hat explizit die Befürchtung, dass es abrufbar ist. Deswegen meine Antwort.

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DonCredo  07.07.2024, 21:45
@PunishersLaw

Genau genommen weiss Die Kusine ja eh, dass der FS Einsicht nehmen könnte. Und mit der Errichtung der Vollmacht ist eigentlich klar, was Sache ist ... das wird er nicht zum Spass machen. 🤷‍♂️ gruss

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