Enkelin bedient sich am Konto, welcher Straftatbestand?
Meine Nachbarin (81) ist die beste Freundin meiner dreijährigen Tochter.
Während Coronaschließung der örtlichen Sparkasse hat sie die Nachbarin ihrer
Enkelin Bankvollmacht erteilt. Es wird nun offenkundig, das die Enkelin z.B. Miete
nicht bezahlt und sich am Konto bedient.
Dies betrachte ich mit einigem Argwohn, da ich mich um ihre Krankenversicherung
und andere Dinge kümmere.
Falls die Oma nichts unternimmt, ziehe ich eine gerichtliche Betreuung in Betracht.
Welchen Straftatbestand erfüllt diese Handlung und welche Folgen ergeben sich für
die ach so fürsorgliche Enkelin ?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Da fehlen leider einige Auskünfte.
Hast Du eine Vollmacht? Hat die Enkelin eine Vollmacht?
Sofern Du eine rechtliche Betreuung für Dich selbst als Betreuerin (Aufgabenkreise wären z.B. Vermögenssorge u. Ämter u. Behörden) beantragst, kannst Du gegen die Enkelin vorgehen. Z.B., weil sie ihre Vollmacht missbraucht und dadurch einen Vermögensschaden verursacht hat. Die Gelder kannst Du dann als Betreuerin zurückfordern.
Sofern Du momentan keine Vollmacht hast, wirst Du nicht viel tun können, weil Du keine Legitimation hast, um im Auftrag Deiner Nachbarin zu handeln.
Überleg Dir bitte auch gut, ob Du das machen möchtest, weil das regelmäßig mit sehr viel Arbeit und Ärger verbunden ist.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Eine Vollmacht selbst habe ich derzeit nicht. Diese erscheint mir in Zukunft jedoch sinnvoll.
Danke für den Hinweis zum Missbrauch der Bankvollmacht durch die Enkelin.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn der Enkelin Bankvollmacht erteilt wurde kann man leider nichts machen.