Enkelin bedient sich am Konto, welcher Straftatbestand?

2 Antworten

Da fehlen leider einige Auskünfte.
Hast Du eine Vollmacht? Hat die Enkelin eine Vollmacht?

Sofern Du eine rechtliche Betreuung für Dich selbst als Betreuerin (Aufgabenkreise wären z.B. Vermögenssorge u. Ämter u. Behörden) beantragst, kannst Du gegen die Enkelin vorgehen. Z.B., weil sie ihre Vollmacht missbraucht und dadurch einen Vermögensschaden verursacht hat. Die Gelder kannst Du dann als Betreuerin zurückfordern.

Sofern Du momentan keine Vollmacht hast, wirst Du nicht viel tun können, weil Du keine Legitimation hast, um im Auftrag Deiner Nachbarin zu handeln.
Überleg Dir bitte auch gut, ob Du das machen möchtest, weil das regelmäßig mit sehr viel Arbeit und Ärger verbunden ist.


Rombinius 
Beitragsersteller
 13.06.2021, 08:26

Eine Vollmacht selbst habe ich derzeit nicht. Diese erscheint mir in Zukunft jedoch sinnvoll.

Danke für den Hinweis zum Missbrauch der Bankvollmacht durch die Enkelin.

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Wenn der Enkelin Bankvollmacht erteilt wurde kann man leider nichts machen.