Wie ist das mit der gesetzlichen Gewährleistung Autowerkstatt?
Hey, wollte mal fragen, ob sich damit jemand auskennt oder das schon mal hatte.
Achtung jetzt wirds kompliziert.
Ende letzten Jahres war meine Kupplung kaputt. Dies wurde von der Werkstatt A gemacht. Ein Ersatzteil habe ich selbst über meine Vertragswerkstatt B besorgt, weils deutlich schneller ging.
Jetzt ist die wieder kaputt. Problem: A hat sehr lange keine Termine frei. Das ist mir zu doof und lang. Jetzt steht das Auto in B. Jetzt haben wir das Kosten- bzw. Gewährleistungsproblem. A meint, dass trotz anderer Werkstatt, die gesetzliche Gewährleistung auch auf die Arbeit des zu gewährleisteten Teils greift und vom Hersteller übernommen wird. B weiß es nicht und prüft das jetzt.
Weiß das jemand und kann man mir jemand noch einen guten Rat dazu geben?
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Knaubba/1601997028219_nmmslarge__0_0_237_237_1f64afe85b07cea1f493436860e37c58.jpg?v=1601997028000)
…der neue Defekt muss ja nicht am Teil liegen, könnte ja auch schlechte Arbeit gewesen sein !
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Antitroll1234/1444748954_nmmslarge.jpg?v=1444748954000)
Warum ist die Kupplung denn nun defekt? Ist es ein Materialfehler oder wurde beim Einbau etwas falsch gemacht?
Je nachdem was zutrifft hast Du den Ansprechpartner bei einem Gewährleistungsfall, bei einem Materialfehler der Verkäufer, bei Pfusch beim Einbau die Werkstatt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Antitroll1234/1444748954_nmmslarge.jpg?v=1444748954000)
Wie bereits geschrieben, wenn ein Sachmangel vorliegt wendest dich an den zuständigen Ansprechpartner. Ansonsten verstehe ich die Nachfrage jetzt nicht, erstmal klären warum die Kupplung nun erneut defekt ist, dann kannst den nächsten Schritt gehen.
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A haftet nur fuer die geleisteten Arbeiten, B haftet fuer Maengel an den von ihm verkauften Teilen. Der Hersteller hat damit nichts zu tun. Der koennte zwar gegenueber dem B haften, das hat aber keinen Einfluss auf die Haftung des B dir gegenueber.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerBayer80/1648884749783_nmmslarge__0_0_3024_3023_85452bc3dbc5a5e42401b3fe1c277502.jpg?v=1648884750000)
Eine Kupplung ist schonmal ein Verschleißteil. Da ist das mit der Gewährleistung eh schon mal sehr eng
Logisch. Bekomm ich das jetzt aber in meiner Situation so irgendwie abgewickelt, ohne dass ich alles selbst zahlen muss?