Inspektio Motorrad bei freier Werkstatt wahrend Gewaehrleistung?
Hat es Auswirkungen auf die Gewaehrleistung wenn man die Inspektion NICHT in einer Vertragswerkstatt durchfuehren laesst?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Werkstatt, Motorrad, Fahrzeuge, Mobilität & Logistik
Kawasaki schreibt:
Die Garantie kann erlöschen, wenn:
I) Die regelmäßige Wartung nicht von einem autorisierten Kawasaki-Händler gemäß der angegebenen Wartungs- intervalle der entsprechenden Betriebsanleitung oder anderen Wartungsvorschriften ausgeführt wird (nach Zeit oder Laufleistung, je nachdem, was zuerst erreicht wird).
Auf Verlangen muss zum Zeitpunkt der Anzeige des Garantieanspruchs der Nachweis für diese Wartungen erbracht werden.
Es liegt in der Verantwortung des Eigentümers sicherzustellen, dass das Garantie- und Kundendienstheft vom Händler, der die Wartungen ausführt, aktualisiert wird.
Für den Fall, dass dieses Heft verloren geht, ist es außerdem ratsam, Kopien von allen Rechnungen für Wartungsarbeiten und Reparaturen aufzubewahren.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Nein hat keine Auswirkung auf die Sachmängelhaftung (Gewährleistung).
Bei einer Garantie allerdings sollte die Inspektion zwingend nach Herstellervorgaben erfolgen.