grundbucheintrag während der ehe gleich schenkung
Ich bin verheiratet und mein Mann hat vor der Ehe ein Grundstück geschenkt bekommen. Ich selbst habe einen Geldbetrag xy vor der Ehe geschenkt bekommen. Beides ist jeweils von den Eltern und ist als Erbe zu sehen. Mein Mann steht alleine im Grundbuch. Während der Ehe haben wir gemeinsam auf dem Grund 2 unterschiedlich große Doppelhaushälften gebaut, eine bewohnen wir selbst, eine vermietet. Im Kreditvertrag stehen wir beide und Zahlen diesen auch gemeinsam ab. Nun bekommen wir ein Kind und ich werde danach erst mal nicht mehr Vollzeit arbeiten können. Ich würde gerne aus diesem Grund mit im Grundbuch stehen. Mein Mann weigert sich aber, da er der Meinung ist, mir würde eh die Hälfte des Hauses gehören zwecks Zugewinngemeinschaft und er würde mir dann die Hälfte seines Erbes schenken im Falle einer Scheidung. Ist das so...?
1 Antwort
Aufgrund der Zugewinngemeinschaft gehört Dir NICHT die Hälfte vom Haus. Die Zugewinngemeinschaft führt nur zu einem GELD-Anspruch für denjenigen, welcher in der Ehe einen geringeren Vermögenszuwachs hatte als der andere Ehepartner. Diesen dürftest Du haben, wenn Dein Mann während Deiner erwerbsgeminderten Zeit voll weiter arbeitet.
"er würde mir dann die Hälfte seines Erbes schenken im Falle einer Scheidung": Das hat erstens nichts mit dem Zugewinn zu tun, da vor der Ehe und zweitens Schenkung, damit ist das ein unwirksames Schenkungsversprechen, insgesamt Null wert.
Daneben kannst Du einen Anspruch haben, wenn Du auf dem Grundstück bauen liest und kein Eigentum am Gebäude erworben hast (oder hast Du WTE oder ähnlich erworben?)
Aber was hilft es Dir, im Grundbuch zu stehen? Da müsste erstens eine schuldrechtliche Grundlage her. Mir fällt ein: Ein Ausgleich für den Wertverlust bei Bau nach §§ 946, 951 BGB oder Schenkung (letzteres eventuell steuerrechtlich relevant). Im Ergebnis wäre es eine dingliche Absicherung, aber Miteigentum am Grundstück ist nicht wirklich fungibel.
Ich würde das eher mit einem Fachanwalt für Familienrecht / einer Fachanwältin für Familienrecht + Steuerberater / Steuerberaterin abklären, es fehlen auch viele Informationen, um hier eine Gestaltung vorzuschlagen.
Ich wollte eigentlich Wohnungseigentum abkürzen ... (da war WTE natürlich die falsche Abkürzung, war bezogen auf Wohungs- und Teileigentum)
Was verstehst du unter WTE?