grundbucheintrag während der ehe gleich schenkung

1 Antwort

Aufgrund der Zugewinngemeinschaft gehört Dir NICHT die Hälfte vom Haus. Die Zugewinngemeinschaft führt nur zu einem GELD-Anspruch für denjenigen, welcher in der Ehe einen geringeren Vermögenszuwachs hatte als der andere Ehepartner. Diesen dürftest Du haben, wenn Dein Mann während Deiner erwerbsgeminderten Zeit voll weiter arbeitet.

"er würde mir dann die Hälfte seines Erbes schenken im Falle einer Scheidung": Das hat erstens nichts mit dem Zugewinn zu tun, da vor der Ehe und zweitens Schenkung, damit ist das ein unwirksames Schenkungsversprechen, insgesamt Null wert.

Daneben kannst Du einen Anspruch haben, wenn Du auf dem Grundstück bauen liest und kein Eigentum am Gebäude erworben hast (oder hast Du WTE oder ähnlich erworben?)

Aber was hilft es Dir, im Grundbuch zu stehen? Da müsste erstens eine schuldrechtliche Grundlage her. Mir fällt ein: Ein Ausgleich für den Wertverlust bei Bau nach §§ 946, 951 BGB oder Schenkung (letzteres eventuell steuerrechtlich relevant). Im Ergebnis wäre es eine dingliche Absicherung, aber Miteigentum am Grundstück ist nicht wirklich fungibel.

Ich würde das eher mit einem Fachanwalt für Familienrecht / einer Fachanwältin für Familienrecht + Steuerberater / Steuerberaterin abklären, es fehlen auch viele Informationen, um hier eine Gestaltung vorzuschlagen.


bianca8888 
Beitragsersteller
 29.04.2015, 10:31

Im Bauantrag und auf dem Kredit stehen wir beide

bianca8888 
Beitragsersteller
 29.04.2015, 09:55

Was verstehst du unter WTE?

nobytree2  29.04.2015, 10:16
@bianca8888

Ich wollte eigentlich Wohnungseigentum abkürzen ... (da war WTE natürlich die falsche Abkürzung, war bezogen auf Wohungs- und Teileigentum)