Wie kann ich meine Eigentumswohnung auf eine andere Person übertragen?
Ich (Mitte 60, verheiratet, 1 Tochter) bin gerade dabei, meine persönlichen Angelegenheiten zu regeln. Dazu gehört auch unsere Eigentumswohnung. Sie ist abbezahlt - aber im Grundbuch stehe nur ich.
Ein Testament hielten wir bislang für unnötig, da wir ohnehin die gesetzliche Erbfolge wünschen. Also in unserem Fall: 50% für den hinterbliebenen Ehegatten und 50% für die Tochter.
Nun möchte ich aber die Eigentumsverhältnisse schon jetzt 'fixieren' und den Grundbucheintrag ändern lassen. Entweder komplett auf meinen Mann oder aber gleich auf Mann und Tochter, je nachdem was möglich ist.
Meine Fragen: Kann ich den Grundbucheintrag 'einfach so' ändern lassen - oder geht das nur in Form einer Schenkung? Kann ich Mann und Tochter eintragen lassen oder darf es nur 1 Person sein?
5 Antworten
Sie könnten z.B. die Wohnung in notarieller Form auf Ihre Tochter übertragen und für sich und den Mann ein lebenslängliches Wohnrecht, löschbar mit Todesnachweis des Letztversterbenden einräumen.
Du kannst die Wohnung deiner Tochter überschreiben, und dir und deinem Mann ein Niesbrauch eintragen lassen
damit gehört es der Tochter, aber ihr behaltet alle Rechte eines Eigentümers außer das ihr das Haus verkaufen könntet.,, ihr könntet es aber z.b. vermieten und die Miete behalten... allerdings wärt ihr auch für die Instandhaltung verantwortlich...
Hört sich gut an. Allerdings muss ich nochmal recherchieren, was besser sein könnte: Nießbrauch oder Wohnrecht auf Lebenszeit.
Das wohnrecht aufLebenszeit ist im niesbrauch invludiert
du kannst mit der Wohnung machen, was du willst, solange du lebst... außer sie zu verkaufen
selber drin wohnen oder vermieten.. alles machbar
Sicher kann man zwei Personen ins Grundbuch eintragen lassen. Mache bei einem Notar einen Termin, der wird dir alles weitere erzählen.
Wenn Ihr Euch einig seid, dann geht zu einem Anwalt oder Notar und regelt das dort. Am besten finde ich ein Testament.
Wir haben es so geregelt, dass mein Sohn die kleine Eigentumswohnung bekommt und meine Töchter zusammen die große. Das geht alles aber erst, wenn wir beide gestorben sind.
Ja, testamentarisch lässt sich das sicher gut regeln - aber es gilt halt, naturgemäß, nur im Todesfall. Im Falle einer plötzlichen Nicht-mehr-Geschäftsfähigkeit, wie z.B. nach einem Schlaganfall oder sonstigen schwerwiegenden Krankheit, kann es aber recht kompliziert werden (kürzlich geschehen im Freundeskreis).
Wieso einen Notar? Man Nimmt einen Zettel und schreibt einfach hiermit setze ich meine Tochter X und meine Frau Y als meine Erben zu gleichen Teilen ein.
Unterschift Z
Man muss keinen Notar nehmen. Klar kann man das einfach auf einen Zettel schreiben. Jedoch kann ein Notar noch die Feinheiten dazu sagen. Wenn es dumm läuft, kann nämlich der hinterbliebene Ehepartner die Wohnung verkaufen, weil die Tochter ihr Erbe sofort will. Das kann bei einem Notar ausgeschlossen werden.
Hallo ja man kann ein Haus oder ähnliches überschreiben lassen aber es kostet was beim Nota. In wie weit wie viel Prozent davon übertragbar bar ist und ob es zwei Personen sein können weiß ich leider nicht.
Wenn die Wohnung komplett auf unsere Tochter übertragen wird, muss sie dann als Eigentümerin dem Finanzamt gegenüber nicht "theoretische Mieteinkünfte" geltend machen, weil sie selbst in der Wohnung gar nicht wohnt? Oder gilt das nur im Falle einer Pflegebedürftigkeit, wenn die Pflegekosten abgedeckt werden müssen?