Der Freund verlangt den Schlüssel von der Wohnung?
Immer wenn es Streit gibt s, verlangt er den Schlüssel von der Wohnung, wo wir gemeinsam leben. Trennung ?
45 Stimmen
28 Antworten
Scheint ne super Beziehung zu sein. Zieh den Schlusstrich und vor allem aus, drück ihm den Schlüssel in die Hand mit den Worten "spart dir künftig das Abnehmen"
Streiten mag das eine sein, aber jemanden einfach mal auf die Straße setzen? Dann geht man halt auf das Sofa wenn man seinem Partner ausweichen will, setzt ihn aber doch nicht einfach vor die Tür?!?
Wünsch dir viel Glück!
Wenn du den schlüssel wieder bekommst mach dir heimlich einen 2. Schlüssel für dich nach. Gehe aber dann nur wieder in die Wohnung um deine Sachen zu holen, wenn er nicht da ist. So kannst du gewährleisten, dass er das mit dem 2. Schlüssel nicht so schnell rausbekommt.
Aber ich würde klarstellen, dass er kein Recht hat, Dir die Schlüssel abzunehmen. Damit soll er sich abfinden.
(Falls er dir doch die Schlüssel abnimmt, gehst Du sofort zum nächsten Amtsgericht. Ein Richter macht dir dann eine Eilentscheidung. Mit der kannst du sofort zum Gerichtsvollzieher und der wird die Tür öffnen, ein neues Schloss einbauen und dir - und ihm - einen Schlüssel aushändigen.)
Das spielt für den "Besitz" und damit das Wohnrecht keine Rolle. Wenn du dauerhaft in der Wohnung wohnst, auch dort gemeldet bist, dann kann er dich nicht einfach vor die Tür setzen. Wenn er deinen Auszug will, und du nicht einverstanden bist, dann müsste er dich erst auf Auszug verklagen (Das dauert Monate lang. ) Wenn er dir aber den Schlüssel abnimmt, dann stellt das verbotene Eigenmacht dar. Das darf er nicht. Deshalb wird das Amtsgericht sofort dafür sorgen, dass Du wieder in die Wohnung kannst.
Lieschen Gerhart meint wohl, dass derjenige, der formal Mieter ist, eine Mitbewohnerin einfach durch Abnahme des Schlüssels kurzerhand vor die Tür setzen kann. Sozusagen im Wege der privaten Gewalt. Wir sind aber nicht im Wilden Westen. Und ich habe heute Abend keine Lust, für Dich irgendwelche Urteile herauszusuchen.
Nun, Lieschen Hugonito, das meine ich gerade nicht. Es gibt aber einen Unterschied zwischen Mieter als Besitzer und Inhaber des Mietvertrages und geduldeter Insassin ohne Mietvertrag >> und damit nicht als Besitzerin zu bezeichnen. Der Besitzer kann sehr wohl der geduldeten Insassin das Verbleiben in der Wohnung verbieten und sie aus der Wohnung mit einer Auszugsfrist von etwa 14 Tagen verweisen.
Das musst Du dich selbst wissen!
In der Annahme, dass deutsches Recht anwendbar ist, darf dir dein Freund aber eh nicht einfach die Schlüssel wegnehmen.
Er hat kein Recht nach dem Schlüssel zu verlangen.
Der Mietvertrag läuft nur auf ihn