Brauche ich für den Sachkundenachweis einen eigenen Hund?
Ich möchte einen Sachkundenachweis für Hunde machen, damit ich als Hundesitterin mehr Aufträge kriege. Brauche ich für den 20/40 Nachweis einen eigenen Hund?
Und wie sieht es mit dem Sachkundenachweis für 'gefährliche Hunde' aus?
5 Antworten
Hallo,
nein, in NRW brauchst du dafür keinen eigenen Hund, denn dieser Test kontrolliert DEIN Wissen über Hunde, nicht deinen Umgang mit ihnen.
Den Sachkundenachweis für "gefährliche Hunde" kannst du auch machen - ebenfalls ohne eigenen "gefährlichen" Hund. Diesen "gefährlichen" Hund dürfest du ja ohnehin erst bekommen, wenn du diesen Sachkundenachweis hast ....
Der normale Sachkundenachweis 20/40 ist ein rein schriftlicher Test. Insofern braucht man keinen Hund
"gefährliche Hunde" ist (glaube ich) unterschiedlich je nach Bundesland. In welchem lebst du?
In NRW ist es auch nur der läppische schriftliche Test, der dann aber zwingend bei einem amtlichen Tierarzt abgelegt werden muss.
S. O.
Der Hund macht den Wesenstest, der Hundeführer den Sachkundetest
Beide sind unabhängig voneinander
Und wie lange sind die beiden Nachweise gültig?
Wenn du einmal die Sachkunde nachgewiesen hast, reicht das. Man geht nicht davon aus, dass du alles wieder vergisst ;-)
Dazu brauchst du keinen eigenen Hund.
Du brauchst keinen eigenen Hund.
Auch nicht für die 'gefährlichen Hunde'? Hab gehört man muss dann gleichzeitig einen Wesenstest mit dem jeweiligen Hund machen
nein, du musst in NRW nicht gleichzeitig einen Wesenstest mit dem Hund machen. Wäre ja praktisch auch gar nicht möglich, denn du darfst erst einen "gefährlichen Hund" bekommen, halten und führen, wenn du den Sachkundenachweis hast.
Dann aber musst du den Hund erst so erziehen, dass er den Wesenstest besteht ... gleichzeitig geht also gar nicht ...
Das sind zwei ganz unterschiedliche Dinge.. der Hund macht einen wesenstest und du ein sachkundeprüfung.
In NRW