Wie hoch darf Vertragsstrafe sein bei vorzeitig gekündigtem Mietvertrag?

8 Antworten

Folgendes wäre vorab zu prüfen:

  1. Ist die "Mindestmieterdauer" (beidseitiger Kündigungsverzicht) korrekt vereinbart?
  2. Was ist der Grund für die "vorzeitige" Kündigung? Beispiel: Wirst Du auf Anordnung des Arbeitgebers versetzt, kannst Du auch vorzeitig kündigen

Eine Vertragsstrafe ist im Mietrecht nicht vorgesehen. Allerdings kann man eine "Ablöse" im Rahmen einer Mietvertragsaufhebung vereinbaren, wenn beide Seiten zustimmen. Ist eventuell eine Möglichkeit aus dem Mietvertrag zu kommen, insbesondere wenn man dadurch auch die Kündigungsfrist verkürzen kann. Alles verhandelbar

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

Das ist definitiv nicht zu hoch. Sei froh das er dir so entgegen kommt. Er könnte sogar die komplette Miete bis zum Ende des Zeitvertrags verlangen


Gerhart  14.06.2024, 07:00

Es ist wohl kein Zeitmietvertrag sondern ein gegenseitiger Kündigungsverzicht über 2 Jahre. De Mietvertrag selbst wäre wohl unbefristet.

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Soweit mir bekannt ist, ist die Vereinbarung einer Vertragsstrafe hier unwirksam

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)§ 555 Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe

Eine Vereinbarung, durch die sich der Vermieter eine Vertragsstrafe vom Mieter versprechen lässt, ist unwirksam.

Vertragsstrafen im Mietrecht, wenn es um Wohnraum geht, geht sind unzulässig.

Aber dein Vermieter verlangt ja keine Vertragsstrafe, sondern eine Art Entschädigung.

Mit nur 3 Mieten kommst Du noch gut weg.

Er könnte verlangen das Du den Vertrag einhältst bis zum Ende. Das heißt mindestens 2 Jahre.

Angenommen Du könntest jetzt regulär kündigen, dann müßest Du auch noch 3 Monate Miete + Betriebskosten zahlen.

Mit den 3 Mieten kommst Du bestens weg. Da kannst Du dem Vermieter dankbar sein, dass er Dir so entgegenkommt.

Der Vermieter könnte auch auf Erfüllung des Mietvertrages (2 Jahre) bestehen und so lange müsstest Du sonst die Miete bezahlen.