Wie gültig ist eine mündliche Zusage?
Ganz Kurz: Ein guter Freund zieht aus seiner Wohnung, die von einer Hausverwaltung verwaltet wird. Um Stress zu sparen und weil es mir gelegen kommt, würde ich die Wohnung übernehmen und einiges übernehmen, wie die Einbauküche.
Der Geschäftsführer hat ihm und mir nach einer ausführlichen Selbstauskunft zugesichert, dass ich die Wohnung haben kann. Nun meldet sich die Frau So und So, die für die Verträge zuständig ist, dass der wichtigste Punkt (meine Privatinsolvenz 2/3 geschafft) übersehen wurde und fragt nach dem Grund und nach meinem Ausweis; und dass ich deren Auskunft ausfülle.
Kann man mir nachdem die mündliche Zusage zugesichert wurde, deswegen ich auch meine aktuelle Wohnung fristgerecht gekündigt habe, damit keine Doppelmieten entstehen, mir die Wohnung einfach verwehren?
Der GF und ich haben sehr ausführlich gesprochen, gerade wegen meinem alleinerziehen, mein beeinträchtigtes Kind, meine nicht wenigen Unterstützungen, die mehr als 2/3 meines Einkommens ausmachen und auch im gesamten tatsächlich die Miete (Ausbildungsgehalt im dritten Jahr von 1,2k) locker tragen würden. Aber anscheinend hat er überlesen, dass ich im dritten Jahr der Insolvenz bin und jetzt brennt die Hütte, zumindest bei mir.
Sie haben sich nochmal gemeldet und da mein Einkommen mehr als ausreichend ist und es nichts mit Mietschulden zutun hat, weiterhin die Wohnung angeboten. Happy End. Danke für eure Antworten.
4 Antworten
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wenn du eine Absage bekommst, dann sofort nochmal persönlich hin.
es ist fatal nach nur einer mündlichen Zusage eine Wohnung zu kündigen. Wenn du Zeugen dafür hast, die auch für dich aussagen würden, dass du die mündliche Zusage hattest, gibt es wenig Probleme. Eine mündliche Zusage ist rechtlich bindend.
Nach dem was du schilderst, sollte es kein Problem geben - eigentlich. Wenn doch, nimm dir einen Rechtsbeistand, der in deinem Fall unter Umständen dich nichts kostet.
Dir gedabnken zu machen ist korrekt, bis zu einem gewissen Grad kann ich dich beruhigen - ich habe gerade nachgelesen,d ass dein jetziger Mieter ein Zeuge sein könnte. Ich könnte mir auch vorstellen, dass du dir umsonst Sorgen machst.
Ich wünsche es dir. Und das nächste Mal: bitte erst auf schriftliches warten - egal um was es geht....
Ach ja und klar: wenn klar zum Ausdruck gekommen ist, dass du privat Insovenz hast, und die das übersehen haben, brauchst du auch keine Angst zu haben. Wenn das irgendwie von dir harmloser rübergebracht worden ist, dann wird es schwieriger. Ich weiss nicht, was da gelaufen ist.
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Grundsätzlich empfehle ich bei solchen Angelegenheiten einen schriftlichen Austausch. Dies hat Beweisfunktion und schafft Rechtssicherheit. Grundsätzlich gilt, dass auch vor Abschluss eines Vertrages gegenseitige Schutzpflichten bestehen und bereits ein Vertrauensverhältnis besteht. Dies ist ungeschriebenes Recht, welches sich aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung konkretisiert hat. Wurde dir im Laufe der Verhandlungen zugesichert, dass du die Wohnung bekommst, so ist es gegen den Vertrauensschutz, wenn der Vertragspartner ohne ersichtlichen Grund die Verhandlungen einfach abbricht (culpa in contrahendo).
In casu kann die Partei jederzeit die Verhandlungen abbrechen, auch wenn vorher ein Vertrauensverhältnis geschaffen wurde, aber es kann unter Umständen Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Die Beweislast trägt der geschädigte, also du. Ein Nachweis ohne schriftlichen Verkehr gestaltet sich als eher schwierig.
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zwei Zeugen? Also er hat mir und dem aktuellen Mieter mündlich bestätigt, dass ich die Wohnung kriege und dass ich die aktuelle Wohnung kündigen kann. Dass ich naiv und dumm war muss man nicht thematisieren..
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Ganz Kurz: ....
Interessant was manche Leute so als "ganz kurz" bezeichnen ;-)
Aber um es kurz zu machen, mündliche Zusagen sind nicht verbindlich, also nichts wert! Denn am Ende hast Du nichts in der Hand, Du kannst nichts beweisen. Von daher, so Sachen immer schriftlich vereinbaren.
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Hi, im Prinzip ist die gültig.
Nur, was nicht niedergeschrieben wurde, lässt saich immer schwer beweisen.