Von der Bundespolizei zur Landespolizei wechseln (Ausbildung)?
Guten Tag,
Ein Kollege von mir hat vor ein paar Wochen bei der Bundespolizei angefangen und merkte nun, dass das Aufgabenfeld und der ganze Schnick Schnack drum herum nicht sein Fall ist. Nun fragt er sich, ob es möglich wäre, nach Abbruch der Ausbildung, direkt eine Bewerbung zur Landespolizei in seiner Heimatstadt zu stellen. Ich konnte ihn da keine Auskunft geben, da ich mich selbst zu wenig damit auskenne. Aber müsste doch theoretisch gesehen möglich sein, oder etwa nicht?
MfG
2 Antworten
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Möglich ist alles. Sein Verdienst wird sich allerdings ändern. Die Länder zahlen anders, als der BUND.
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Aufhören geht jederzeit. Er ist Anwärter auf Widerruf.
Ob eine LaPo ihn will, kann man nicht sagen. Er wird das EAV auch nicht machen können, solange er Anwärter bei der BuPo ist. Er müsste - ohne Sicherheit, dass die Lapo ihn nimmt - aufhören.
Und die anvisierte LaPo wird sich fragen, was der Bewerber sich anderes erhofft.
Gruß S.
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Ich glaube du verstehst sein Problem nicht. Er kam am Anfang der Ausbildung nicht mit dem Heimweh Problem klar. Er hatte nach Lösungswegen gefragt, ob es möglich wäre einmal die Woche nach Hause zu fahren, beispielsweise am Mittwoch. Da wurde nicht gestattet. Somit seine Schlussfolgerung: Er schottete sich von dem Zug ab und verlor die Motivation, da er nie Zuhause war. Er war, auf gut Deutsch "gefrustet". Wobei er den Beruf so toll fand.
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Ich habe das verstanden!
Was DU nicht verstehst: das wäre bei der LaPo nicht anders.
Und Gründe wie Aufgabenfeld und Schnick-Schnack sollte man dann weg lassen.
Wer bei Mutti bleiben will und sich mehr Gedanken um eine frustrierte Freundin oder ein einsames Pferd macht als um den Job, hat mit der Polizei das falsche gewählt.
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Man kann nach Dienstende bis Dienstbeginn immer heimfahren. Wer soll das verbieten?
Lediglich minderjährige Anwärter des mD, für die das Land oder der Bund die Personenfürsorge übernimmt, müssen unter Absprache mit den Erziehungsberechtigten fragen, Erlaubnis bekommen, sich ab- und wieder anmelden.
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Ich dachte dein “das wäre bei der LaPo nicht anders“ bezieht sich darauf, dass man nicht heimfahren kann.
So ist es ja auch.
Ich kann mir das Verbot nur vorstellen, wenn es um einen Minderjährigen geht oder eben unter der Woche, wenn Kost und Logis verpflichtend sind. Üblicherweise im mD und sicher auch in Bayern.
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Kleinen Nachtrag nachdem man mal schnell nachgelesen hat?
Es gab ja offensichtlich ein Verbot. Man kann gern alle Eventualitäten diskutieren, damit man irgendwo Recht hat. Das ist aber nicht zielführend.
Unter Absprache ist vieles möglich, grundsätzlich gilt unter der Woche Anwesenheitspflicht über Nacht. Wegen der Teambildung werden auch die volljährigen Anwärter oft hierzu verpflichtet.
Sicher hat man Ausgang. Das ist ja kein Hochsicherheitstrakt. Ich weiß auch nicht, warum man meine Beiträge immer totdiskutieren muss.
Minderjährige - Personenfürsorge Land/Bund - Kost und Logis verpflichtend unter der Woche
Und das wird bei der LaPo und BuPo gleich gehandhabt, weil die Personenfürsorge hier und da gleiche Bedeutung hat.
Mir meinte er, dass er halt einfach nur mit dem Heimweh nicht zurecht kommt, den Beruf aber mega interessant findet.