Werden auch irgendwo geringfügige Verkehrsverstöße gespeichert?
Guten Abend GF-Gemeinde!
Geringfügige Verkehrsverstöße und Verwarngelder werden von mir gemeint.
Danke für eure Hilfe.
1 Antwort
Das wird in der Regel bei der Bußgeldstelle (Gemeinde, Stadt, Verwaltungsverband usw.) ein Jahr lang gespeichert, wenn es um typische Ordnungswidrigkeiten geht (geringfügige Tempoverstöße, Falschparken usw.).
Dazu habe ich leider keine Daten - ich weiß nur, dass Verstöße im "nichtkritischen" Bereich wie hier mal 15 Euro für Falschparken und 15 Euro für zu viel Tempo oder Verwarnungen nicht summiert bzw. aufeinander aufgeschlagen werden, solange das bezahlt wird und kein Verfahren eröffnet wird. Problematisch wird es erst, wenn jemand sich weigert zu zahlen oder das Auto nicht versichert ist (das habe ich schon mal erlebt in meiner Zeit als Gemeinderat) - dann kann ersatzweise sogar Haft verordnet weredn.
Was mich noch interessieren würde. Wann gilt jemand als notorischer Verkehrssünder?