Wer zahlt die Strafe?

4 Antworten

Der Fahrzeugbesitzer bzw. derjenige, auf den das Fahrzeug eingetragen ist, wird verantwortlich gemacht, außer der Wagen ist geklaut, der muss dann aber als geklaut gemeldet sein. Davonkommen kann man so einfach nicht. Man kann aber z.B. theoretisch sagen, dass der Vater oder Onkel den Wagen gefahren ist, wenn derjenige mitspielt.

Allerdings ist komplettes Verhüllen des Gesichts beim Auto fahren nicht erlaubt, darum würden die Person zusätzliche Strafen erwarten.

Jemand mit Verhüllung würde wahrscheinlich früh von der Polizei rausgezogen werden, also das lässt sich nicht wirklich durchführen.


Stadewaeldchen  29.06.2024, 23:10
Der Fahrzeugbesitzer bzw. derjenige, auf den das Fahrzeug eingetragen ist, wird verantwortlich gemacht

Nein. Eine Halterhaftung gibt es in Deutschland nicht.

Allerdings ist komplettes Verhüllen des Gesichts beim Auto fahren nicht erlaubt, darum würden die Person zusätzliche Strafen erwarten.

Das ist zutreffend.

4) Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html

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Der Fahrzeugbesitzer oder Halter, wie auch immer, wird erstmal angefragt und bekommt einen Anhörungsbogen. Wenn da nicht drinsteht, dass jemand anderes gefahren ist, wird erstmal der Halter als Fahrer belangt. Das ist doch eigentlich nachvollziehbar.

Alles weitere wurde hier bereits ausführlich beschrieben.

Es gibt ein Vermummungsverbot beim Autofahren. Insofern ist da dann der benannte Fahrer dran. Wie das in der Probezeit bewertet wird, kann man im Bussgeldkatalog nachlesen und den findet man im Internet. Viel Erfolg bei der eigenen Recherche.

Das ist ein Ding, auf das auf jeden Fall ein Fahrtenbuch folgte.

Der Fahrzeughalter wird angeschrieben mit der Frage, wer denn da gefahren ist und gegen das Vermummungsverbot verstoßen hat.

Ordnungsgemäß nennt der Halter den korrekten Fahrer und dann bekommt dieser Post.

Alternativ kann der Halter angeben, dass er nicht mehr wisse wer gefahren ist, was dann zwar bedeutet dass der Strafzettel wegen des Geschwindigkeitsverstoßes ins Leere läuft, aber die Auflage nach sich ziehen wird, ein Fahrtenbuch zu führen.