Wer übernimmt die Krankenhaus Gebühren (hartz4)?

8 Antworten

Nein das stimmt nicht bzw.könntest du schon, nur würdest du dafür dann nichts vom Jobcenter erhalten.

Jeder, also auch im ALG - 2 Bezug muss eine jährliche Zuzahlung je nach Bruttoeinkommen bzw. ALG - 2 leisten und dann käme es darauf an ob man eine chronische Erkrankung hat oder nicht.

Denn dann müsste man nur 1 % und keine 2 % vom jährlichen Brutto bzw.ALG - 2 Regelbedarf für den Lebensunterhalt zuzahlen.

Bei einem Krankenhausaufenthalt wären das pro Jahr pro Tag 10 € und das max.für 28 Tage pro Jahr.

Beispiel :

Einem Single stünden derzeit min.432 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu, man käme also in 12 Monaten auf 5184 € und bei 2 % auf eine jährliche Zuzahlung ( Eigenanteil ) von 103,68 € bzw.bei 1 % dann auf 51,84 €.

Auf diesen jährlichen Eigenanteil würden dann diese Kosten von täglich 10 € und auch z.B. Zuzahlung für Medikamente angerechnet.

Wenn man also z.B. diese 2 % von 103,68 € von den 5184 € Regelbedarf für 2020 noch nicht erbracht hat, dann wird man diese z.B. 3 x 10 € = 30 € auch zahlen müssen.

Nur wenn man schon mehr gezahlt hätte bzw.den Eigenanteil erreicht hätte, müsste man nichts mehr zuzahlen bzw.bekäme dann den Überschuss von seiner KK - auf Antrag erstattet und würde dann für den Rest des Jahres eine Befreiung ( kleiner Ausweis / Karte ) erhalten.

Es gibt einen Eigenanteil, den du bei der Krankenkasse erfragen musst und den du allein trägst. Der ist abhängig von deinem "Gehalt". Bei chronischen Erkrankungen sinkt dieser.

Stimmt das so?

Nein.

Du mußt das Jobcenter natürlich darüber unterrichten, daß Du im Krankenhaus gelegen hast, da Du in der Zeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung standest.

Von den Zuzahlungen kann man sich u.U. befreien lassen. Das Jobcenter hat damit jedoch nichts zu tun.

Ich kenne das nicht, dass das Jobcenter die Kosten hierfür übernimmt. Auf welcher Rechtsgrundlage auch?

Normalerweise sind die Kunden an die Krankenkasse wegen einer Befreiung zu verweisen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Den eigenanteil musst du aus dem Regelsatz bezahlen weil bereits 16,42 für Gesundheitspflege vorgesehen sind. Wenn die jährlichen kosten höher sind als 103,68 Euro kannst du dich von weiteren zuzahlungen für dieses Jahr befreien lassen. Wenn man chronisch krank ist geht das bereits ab 51,84 Euro

Das Jobcenter zahlt nichts dazu

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Viel damit beschäftigt und bin selber Arbeitslos.