Über nimmt das Jobcenter die Rückforderung vom Bafög?

4 Antworten

Die Tilgung von Schulden gehört nicht zur Grundsicherung für Erwerbsfähige. Entweder man bitte den Gläubiger um eine (möglichst geringe) Ratenzahlung oder um eine Stundung der Tilgung und stottert dann weiter ab, wenn man wieder flüssig ist (wie es überall üblich ist), oder man geht in Privatinsolvenz.

Ein Antrag auf Stundung der Tilgung des BaföG-Darlehens wird dann positiv beschieden, wenn du nachweist, dass du nur wenig Einkommen hast.

Dazu genügt neben dem Antrag auf Stundung eine Kopie deines Bescheids über den Empfang von ALG II von deinem Jobcenter.

Gruß aus Berlin, Gerd


Zmako 
Beitragsersteller
 12.01.2021, 22:57

ich bedanke mich für Ihre Nachricht und für die Aufklärung.

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Das sind und bleiben deine Schulden, dafür wirst du nicht einmal ein zinsloses Darlehen bekommen.

Eine Ausnahme würde es z.B. dann geben, wenn dein Antrag auf Bafög - noch nicht durch wäre, dann würde das Jobcenter im Regelfall in Vorleistung gehen und sich diese dann im Normalfall mit einem Erstattungsantrag zurück holen.

Nein, übernehmen Sie nicht. Da es zwei unterschiedliche Behörden sind. Auch werden keine Unterlagen ausgetauscht.

Nein, wird nicht übernommen. Die Schuld bleibt bei Dir, bis Du ein eigenes Einkommen hast.