Wer ist für die Erstellung der Dienstpläne verantwortlich?
In unserer Kita entfachte gerade eine heiße Diskussion und es stellte sich die Frage, wer für die Erstellung von Dienstplänen zuständig ist.
Bisher wurden diese von der Kitaleitung geschrieben und viele der Kollegen sind der Meinung, dass es durchaus auch Aufgabe der Leitung ist. Nun sagte die Fachbereichsleitung der Kitas, also die vorgesetzte Person aller Kitaleitungen, dass es Aufgabe der Mitarbeiter sei. Wie ist das rechtlich geregelt?
Nur weil die Fachbereichsleitung das sagt, muss es ja nicht stimmen und im Internet finde ich nur dazu, dass der Arbeitgeber für die Erstellung der Dienstpläne zuständig ist, da er somit auch sein Weisungsbefugnis gegenüber den Mitarbeitern ausführt. Wer weiß mehr? Gerne mit Quelle....
3 Antworten
Wie ist das rechtlich geregelt?
Überhaupt nicht. Das sind Unternehmensentscheidungen, wobei das "Führungsaufgaben" sind, da über andere Mitarbeiter bestimmt wird.
Selbstverständlich können solche Aufgaben auch delegiert werden.
.
Will es eine Führungskraft nicht machen, stellt sich die Frage weshalb sie denn eine Führungskraft ist.
Soviel Mut und Rückgrat sollte sie denn schon haben.
Danke, interessanter Ansatz! Die Fachbereichsleitung sagte halt zur Leitung, dass es nicht ihre Aufgabe sei und nun wird es an die Mitarbeiter delegiert......
Nun sagte die Fachbereichsleitung der Kitas, also die vorgesetzte Person aller Kitaleitungen, dass es Aufgabe der Mitarbeiter sei.
Sagte sie auch wie sie sich das vorstellt? Entscheidet zukünftig jeder selber, wann und wie lange er/sie kommt?
Die Leitung kann das delegieren, aber ohne klare Vorgaben wird kein sinnvolles Ergebnis dabei herauskommen.
Die jeweiligen Gruppenteams sollen sich zusammensetzen und es gemeinsam planen, unter Beachtung der jeweiligen Arbeitsstunden, Vorbereitungszeiten, Pausen etc. Also was zu beachten ist, hat die Leitung durchaus vorgegeben
dass der Arbeitgeber für die Erstellung der Dienstpläne zuständig ist
Das ist richtig, er darf die Arbeit aber delegieren.