Wer hat hier Vorfahrt?
Hallo zusammen,
an meinen „Problem Kreuzung“ handelt es sich um eine Nebenstraße, die zu einer Hauptstraße führt und um eine sich gegenüber befindenden Tiefgaragenausfahrt.
Ich, kommend von der Nebenstraße, habe eine Vorfahrt gewähren Verkehrsschild (Nr. 205). An der anderen Seite der Hauptstraße befindet sich eine Tiefgaragenausfahrt, eine Neubau-Komplex, mit einem Stoppschild (Nr. 206).
Wenn ich hier links abbiege und gegenüber ein Fzg. aus der Tiefgarage rauskommt hat der Vorfahrt mir gegenüber oder muss er warten? Einige Fahrer warten auf mich, die anderen missachten völlig meine Anwesenheit. Wie soll ich diese Situation beurteilen?
https://maps.app.goo.gl/1Zc7fUD74D2WEtfY8
Auf Google Maps befindet sich die Ausfahrt noch in der Bauphase.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
5 Antworten
Die Vorfahrtsregelung haben hier schon viele korrekt geschrieben. Nur: dass es eine private Ausfahrt ist lässt sich für Dich hier etwas schwieriger erkennen, da kein abgesenkter Bordstein, da muss man schon die Umgebung begreifen und mitdenken. Also zögerst Du, und Dein Gegner verliert die Geduld und wertet Dein Zögern so, dass Du ihm Vorfahrt gewährst. Zulässig ist das nicht, aber plausibel, Du musst damit rechnen wenn Du so zögerlich abbiegst.
Grundsätzlich hat jeder, der aus einer Grundstücksausfahrt kommt, die Vorfahrt des öffentlichen Verkehrs zu achten.
Das Verlassen einer Grundstücksausfahrt, um in den öffentlichen Verkehrsraum zu gelangen, ist ein äußerst gefahrenträchtiger Vorgang, der daher mit gesteigerter Sorgfalt durchgeführt werden muss.Das bedeutet, dass jegliche Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen sein muss.
Das OLG Köln (Urteil vom 19.07.2005 - 4 U 35/04) hat entschieden:
Der Beweis des ersten Anscheins spricht für ein Verschulden des Verkehrsteilnehmers, wenn dieser einen Verkehrsunfall bei der Ausfahrt aus einem Grundstück verursacht. Denn dieser hat sich gemäß § 10 StVO dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Mit dieser Formulierung legt das Gesetz demjenigen, der aus einem Grundstück ausfährt, die Verantwortung für die Gefahrlosigkeit seines Verhaltens im wesentlichen allein auf, so dass der Anschein gegen ihn spricht, wenn es bei diesem Fahrmanöver zu einer Kollision mit einem Verkehrsteilnehmer des fließenden Verkehrs kommt (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Auflage, § 10 StVO Rnr. 11).
Eine Grundstücksausfahrt nimmt niemals an irgendeiner Vorfahrtsregelung teil. Wer aus einem Grundstück heraus auf eine öffentliche Strasse fährt, ist immer bis ganz zum Schluss wartepflichtig. Insofern gilt hier auch nicht der Vorrang des Gegenverkehrs vor dem Linksabbieger. Das Stoppschild an der Grundstücksausfahrt ist offenbar ein privat aufgestelltes Schild, und sorgt hier eher für Verwirrung als für Klarheit.
Erst fahren die Autos auf der Vorfahrtstraße, dann Du.
Die Ausfahrt aus der Tiefgarage ist ein Privatgrundstück. Die haben zu warten bis die Straße frei ist bevor sie auf die öffentliche Straße fahren.
Eine Straße hat ggü einer Ausfahrt immer die Vorfahrt.