Wer hat vorfahrt?

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Keiner von beiden hat Vorfahrt. Es gilt erstmal § 9Abs. 4 Satz 2 StVO:

Einander entgegenkommende Fahrzeuge, die jeweils nach links abbiegen wollen, müssen voreinander abbiegen, es sei denn, die Verkehrslage oder die Gestaltung der Kreuzung erfordern, erst dann abzubiegen, wenn die Fahrzeuge aneinander vorbeigefahren sind.

Wenn aufgrund der örtlichen Gegebenheiten weder das voreinander noch das hintereinander Abbiegen möglich ist, muss man sich untereinander verständigen.

Aussteigen und eine Runde Zing Zang Zong spielen.

Oder einfacher sich einfach per Handzeichen verständigen