Wer hat Vorfahrt an dieser Kreuzung?


01.09.2024, 18:43

Ergänzung: Der blaue will von sich aus nach links, der gelbe von sich aus nach rechts. Lediglich Stoppschild ist auf beiden Seiten.

bikerfan73  01.09.2024, 18:41

In welche Richtungen wollen die beiden Fahrzeuge?

Test2234 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 18:44

Sorry, vergessen! Der blaue will von sich aus nach links, der gelbe von sich aus nach rechts.

4 Antworten

Hallo,

es handelt sich hier um eine einzelne Kreuzung. Beide Fahrzeuge müssen Vorfahrt gegenüber Fahrzeugen auf der Vorfahrtsstraße gewähren und sind so gesehen "gleichberechtigt". Die weitere Reihenfolge, nach der sie fahren dürfen, nennt man Vorrang. In diesem Fall darf Gelb zuerst fahren, da Blau die durchgehende Fahrspur des Gegenverkehrs kreuzt.

da sind eindeutig haltelinien aufgezeichnet. vorfahrt hat also die hauptstraße


Test2234 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 18:45

Genau, in dem Fall ist die Hauptstraße ja leer, lediglich die beiden eingezeichneten Autos sind da.

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Bloodysilver854  01.09.2024, 18:49
@Test2234

wenn der blaue in Fahrtrichtung links abbiegen will und der gelbe in Fahrtrichtung rechts, fshren also beide in die selbe Richtung. wenn beide nicht ganz aif den kopf gefallen sind, biegen beide gleichzeitig ab und es gibt kein problem mit der vorfahrt. pennt der gelbe und der blaue biegt ab, muss der der gelbe warten, weil der blaue dann ja schon auf der hauptstraße ist.

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Test2234 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 18:51
@Bloodysilver854

Danke! Was wenn der blaue der einzige Abbieger auf der Seite ist und auf der gegenüberliegenden Seite 4 Autos rechts abbiegen oder grade durchfahren wollen?

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Bloodysilver854  01.09.2024, 18:53
@Test2234

die anzahl der Autos ist egal. Ist der blaue erst mal auf der hauptstraße, hat er vorfahrt. der erste könnte es noch schaffen gleichzeitig mit ihm abzubiegen, der rest müsste warten bis er vorbei ist

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Die beiden Fahrzeuge begegnen sich "gegenüber" und deren Straßen haben die gleiche Vorfahrt, da die querende Straße eine Vorfahrtstraße ist.

Somit gilt § 9 Absatz 4 Satz 1 StVO:

Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen.

Der Rechtsabbieger darf also zuerst fahren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Die beiden sind auf einer gleichmäßig vorfahrtberechtigten Straße. Damit gelten die allgemeinen Vorfahrtsriegeln. Als Linksabbieger muss man dem entgegenkommenden Vorfahrt gewähren. Damit Gleb vor Blau.