Schulgelände verlassen, Aufsichtspflicht?
Hallo,
kurz und knapp: Darf ein Lehrer mit seinen Schülern während der Unterrichtsstunde das Schulgelände verlassen um z.B. zu einer entfernt liegenden Eisdiele zu gehen. Einverständnis der Eltern wurde nicht erfragt.
Wie ist in diesem Fall die Aufsichtspflicht geregelt und wer haftet bei einem Unfall?
Gruß Jörg
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Schule, Recht
Ja, das darf er. Ja, er hat währenddessen die Aufsichtspflicht. Und wenn ein Unfall bei so einem Ausflug passiert, sind Schüler*innen unfallversichert, genau wie während des Schulalltags im Schulgebäude und auch dem Schulweg.
ich denke, wenn das mit der schulleitung abgesprochen ist, ist es kein Problem