Wer darf das Auto nach der Trennung behalten?

Bergfex49  27.10.2024, 22:47

hmmm, was nun wirklich? Sie hat rausgefunden, dass er sie betrogen hat, kann es aber nicht beweisen? wo bleibt da der "grobe Undank"?

Loka95 
Beitragsersteller
 28.10.2024, 08:03

Sie hat ihn erwischt, aber natürlich nicht extra ein Video gemacht.

12 Antworten

Rechtlich gehört demjenigen das Auto, auf den das Auto angemeldet ist. Sie hat zwar gesagt, dass sie es ihm schenken will, tatsächlich schenken tut sie es ihm aber erst dann, wenn sie das Auto auf ihn ummeldet. Er hat rechtlich null Anspruch auf dieses Auto und kann sich die Prozesskosten auch getrost sparen.

Eine mündliche Schenkung mag zwar erstmal rechtsgültig sein. Aber vor Gericht zählt dann letzten Endes doch nur das was auf bzw. in den Papieren steht. Und in dem Fall bei den Fahrzeugdokumenten ihr Name.

Letztendlich ist das zwar alles die Entscheidung des Richters, aber der wird sich an das halten was "greifbar" ist. Und das sind eben die Papiere.

Naja, es steht Aussage gegen Aussage. Wie die anderen Antworten es hier schon sagen: Ein Gericht müsste dieses Problem lösen.

Anstatt sich über das Auto zu streiten könnte man einfach eine freundschaftliche Aufwandsentschädigung bezahlen. Beide sind Happy, niemand verliert vor Gericht und alle ersparen sich die sinnlosen Nerven.

Noch besser wäre es, wenn ihr Ex genug Hirn hat und die Sache einfach ruhen lässt. Vielleicht kann sie mit einem Kollegen von ihm sprechen und ihn so davon überzeugen, dass das Quatsch ist, was er von ihr verlangt. Wäre ja auch eine Option.


Loka95 
Beitragsersteller
 27.10.2024, 22:05

Ich verstehe schon, dass sie ihn nicht quasi dafür bezahlen oder beschenken möchte, sie verarscht zu haben.

Wenn alles auf sie angemeldet ist, hat er keine Chance. Dann kann man auch einfach verleugnen das Auto verschenkt zu haben.

Da ist rechtlich nichts drin.

Es spricht alles dafür, dass die das Auto behalten wird.

Denn selbst die Schenkung- falls er sie überhaupt nachweisen kann - dürfte vor Gericht rückgängig gemacht werden, weil sie zum Zeitpunkt der Schenkung vom Fortbestand der Beziehung ausgegangen ist.

Kann er sich abschminken.

Gruß S.