Wer darf das Auto nach der Trennung behalten?
Eine Freundin von mir hat ihrem Freund ihr Auto geschenkt, weil sie sich ein neues holen möchte und er keins hat. Heißt, das Auto ist auf sie angemeldet, aber es SOLLTE auf ihn umgemeldet werden. BEVOR es dazu kam, hat sie rausgefunden, dass er sie betrogen hat. Sie hat die Beziehung beendet und behält das Auto. Jetzt ist das Problem, dass der Ex sie verklagen will, weil er meint, sie habe ihm ja das Auto geschenkt, ergo ist es jetzt seins.
Wie sieht das rechtlich aus?
Schenkungen sind ja rechtlich gültig, auch wenn es nur mündlich war. Aber das Auto ist auf sie angemeldet, sie steht in den Papieren, die Versicherung läuft bisher auch über sie. Und so weit ich weiß gibt es ja diese rechtliche Klausel mit dem "groben Undank" - worunter ja Fremdgehen auch fällt. Aber sie kann nicht beweisen, dass er was mit einer anderen hatte.
Wer würde also das Auto zugesprochen bekommen?
12 Antworten
Rechtlich gehört demjenigen das Auto, auf den das Auto angemeldet ist. Sie hat zwar gesagt, dass sie es ihm schenken will, tatsächlich schenken tut sie es ihm aber erst dann, wenn sie das Auto auf ihn ummeldet. Er hat rechtlich null Anspruch auf dieses Auto und kann sich die Prozesskosten auch getrost sparen.
Eine mündliche Schenkung mag zwar erstmal rechtsgültig sein. Aber vor Gericht zählt dann letzten Endes doch nur das was auf bzw. in den Papieren steht. Und in dem Fall bei den Fahrzeugdokumenten ihr Name.
Letztendlich ist das zwar alles die Entscheidung des Richters, aber der wird sich an das halten was "greifbar" ist. Und das sind eben die Papiere.
Naja, es steht Aussage gegen Aussage. Wie die anderen Antworten es hier schon sagen: Ein Gericht müsste dieses Problem lösen.
Anstatt sich über das Auto zu streiten könnte man einfach eine freundschaftliche Aufwandsentschädigung bezahlen. Beide sind Happy, niemand verliert vor Gericht und alle ersparen sich die sinnlosen Nerven.
Noch besser wäre es, wenn ihr Ex genug Hirn hat und die Sache einfach ruhen lässt. Vielleicht kann sie mit einem Kollegen von ihm sprechen und ihn so davon überzeugen, dass das Quatsch ist, was er von ihr verlangt. Wäre ja auch eine Option.
Ich verstehe schon, dass sie ihn nicht quasi dafür bezahlen oder beschenken möchte, sie verarscht zu haben.
Wenn alles auf sie angemeldet ist, hat er keine Chance. Dann kann man auch einfach verleugnen das Auto verschenkt zu haben.
Da ist rechtlich nichts drin.
Es spricht alles dafür, dass die das Auto behalten wird.
Denn selbst die Schenkung- falls er sie überhaupt nachweisen kann - dürfte vor Gericht rückgängig gemacht werden, weil sie zum Zeitpunkt der Schenkung vom Fortbestand der Beziehung ausgegangen ist.
Kann er sich abschminken.
Gruß S.