Wer bezahlt Wasser (Jobcenter)?

2 Antworten

Wasser und Abwasser gehören zu den KDU - Kosten der Unterkunft = Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom und muss bei Bedarf vom Jobcenter oder Sozialamt auch übernommen werden.

Von Experte DasOrakel bestätigt
Für Kalt - bzw. Warmwasser werden jeweils 12€ verlangt.

Was denn nun genau?

Kalt- und Warmwasserkosten zählen zu den Kosten der Unterkunft und werden vom JC übernommen.