Wenn man einen seltenen Oldtimer fährt und hat einen unverschuldeten Unfall, muss die gegnerische Versicherung dann extrem teure Nachfertigungen bezahlen?
3 Antworten
Ja, wenn das nötig ist um das Auto wieder in den vorherigen Zustand zu versetzen. Aber maximal bis zum Marktwert des Autos vor dem Unfall.
Nein, so funktioniert das generell nicht. Wenn bei einem Unfall ein Sachschaden am Fahrzeug entsteht, wird ein Gutachten erstellt, bei dem zum Einen der Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall ermittelt wird, und zum Anderen die Reparaturkosten. Sobald die Reparaturkosten mehr als 30% über dem Fahrzeugwert liegen, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Hierbei wird dann nur der Wert des Fahrzeugs abzüglich des Restwerts als Schadenssumme festgelegt.
Deshalb verlangen viele Versicherungen auch ein Wertgutachten für Oldtimer, damit dieser Wert schonmal festgelegt ist, bevor etwas passiert.
Stimmt, dass es die gibt hab ich ganz vergessen. Wenn wir aber von Einzelanfertigungen sprechen, wird das am Ende vermutlich trotzdem nicht viel bringen. :)
Du weißt schon dass manche Oldtimer, z.B früher Porsche und Ferrari, sehr hohe Werte erreichen???
Egal, wie selten ein Fahrzeug ist, und wie alt es ist: Für die Reparatur werden maximal 130% des Fahrzeugwertes gezahlt. Gehen die Kosten darüber hinaus, handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden, und man bekommt den Fahrzeugwert minus Restwert erstattet.
Aber dann greift die 130%-Regelung!