Unverschuldeter Unfall, gegn. Versicherung meldet sich nicht?
Mir ist vor einem Jahr jemand in mein geparktes Auto reingefahren und hat dabei den Spiegel sowie den Kotflügel zerkratzt. Die Person hat sich daraufhin bei mir gemeldet, und ich habe bei meinem Autohändler einen Kostenvoranschlag erstellt (das Auto ist geleast), und dem Verursacher geschickt. Seitdem warte ich auf das Ok der Versicherung, der Verursacher reagiert aber auf meine Nachrichten nicht mehr (ich habe leider nur Name und Telefonnummer).
Wie soll ich jetzt weiter vorgehen, bzw. ist das Ok der gegnerischen Versicherung überhaupt erforderlich? Ich möchte ungern auf den Kosten sitzenbleiben.
5 Antworten
Du hättest unmittelbar nach dem Unfall die Polizei hinzuziehen müssen, damit diese den Unfall aufnimmt und einen Unfallbericht fertigt, den sie dir und dem Gegner ausgehändigt hätten.
Was du machen kannst: Mit dem Namen und der Nummer zur Polizei, Anzeige erstatten und dann versuchen zu beweisen, dass der Gegner den Unfall verursacht hat.
#wichtig -> Bei einem Verkehrsunfall immer Polizei hinzuziehen!
Die 0800 250 2600 anrufen und anhand des Kennzeichens die Versicherung erfragen und dich direkt bei dieser melden.
Hoffentlich hast du nachweislich damals alle Schäden dokumentiert, denn sonst wird die Versicherung wohl abwinken. Innerhalb eines Jahres kann ja sonst was mit dem Auto passiert sein.
Warum lässt man sowas so lang schleifen?
Ich würde spätestens jetzt einen Anwalt einschalten, wenn nicht sogar eine Anzeige bei der Polizei machen bzw. mich dort diesbezüglich erkundigen.
Hast du das gegnerische Nummernschild?
Dann kannst du seine Versicherung herausfinden und dieser DIREKT den Schaden melden. Übergehe den anderen Fahrer und spar dir den Stress.
- ruf ihn mal von einer ihm unbekannten Nummer an.
- schrei ihm, dass du einen RA einschalten wirst, wenn er nicht bis ...(Datum) reagiert
- klappt das nicht, dann übergib die Sache einem Rechtsanwalt.
Anzeige wegen was?
Die Polizei hat mit dem Vorgang nichts am Hut, das ist eine reine zivilrechtliche Angelegenheit.