Wenn jemand per Briefwahl wählt, aber dann noch vor der Wahl stirbt, zählt die Stimme?

6 Antworten

Ja, sie zählt. Wenn jemand im Wahllokal stirbt, direkt nachdem er sein Stimmzettel in die Urne geworfen hat, zählt die Stimme auch. Vom Prinzip kein Unterschied.

Außerdem ist es wegen dem Wahlgeheimnis eh nicht möglich, ein Stimmzettel einer bestimmten Person zuzuordnen.

Nein, das wird natürlich nicht überprüft, weil es schlichtweg in der Praxis unmöglich und unbezahlbar wäre.

Ja, die Stimme zählt trotzdem, auch wenn der Wähler während der Abstimmung per Briefwahl stirbt.

Die Stimme gilt als rechtmäßig abgegeben, sobald der Wähler seinen Wahlzettel ordnungsgemäß in den Umschlag gelegt und an die zuständige Wahlbehörde geschickt hat.

Mir wäre nicht bekannt, daß die Sterbebeurkundungen mit den eingegangenen Wahlbriefen abgeglichen werden.

zählt die Stimme?

Selbstverständlich. Seinen Wählerwillen hat derjenige zu Lebzeiten abgegeben.