Ist das abschneidenvon Nägeln Sachbeschädigung oder Körperverletzung?
Wenn ich einem Menschen ohne das er es will einen Fingernagel abschneide, ohne das er dadurch verletzt wird, gilt das dann als Körperverletzung oder Sachbeschädigung?
7 Antworten
Abtrennen von Nägeln und Haare abschneiden ist gefährliche Körperverletzung, da eine Waffe benutzt wird!
Bei Kunstnägeln denke ich persönlich, es müsste ähnlich sein, da die Nägel ja fest mit den Fingern verbunden sind. Weiß das aber nicht genau.
Strafgesetzbuch (StGB)§ 224 Gefährliche Körperverletzung(1) Wer die Körperverletzung
- .....
- mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
- mittels eines hinterlistigen Überfalls,
- .....
- .....
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Kommt vermutlich drauf an.
Bei Naturnägeln würde ich auf Körperverletzung tippen, denn das scheint mir das gleiche oder zumindest ähnlich gelagert wie ungewolltes Haareschneiden zu sein.
Bei künstlichen Gelnägeln, die du z.B. kürzt ohne die Person zu verletzen kann ich mir vorstellen, dass das unter Sachbeschädigung fällt.
Der Körper ist keine Sache. Wenn etwas am Körper dran ist, ist es keine Sache. Wenn Blut entnommen und dem Körper wieder zugeführt wird, ist es keine Sache. Haare am Körper sind keine Sachen. Aber abgetrennte Haare vom Körper sind Sachen. Solange etwas am Körper dran ist (-) Sache, vom Körper dauerhaft getrennt (+) Sache
Kann als Körperverletzung gewertet werden. Gleiches gilt, wenn du jemandem Haare abschneidest.
Ein Mensch ist keine Sache. Also kann das keine Sachbeschädigung sein.