Wenn ein 14 Jähriger seine 13 Jährige Freundin schwängert wie geht es dann weiter?


17.06.2024, 08:16

Wenn sie das Kind bekommt ist sie dann 14 !


17.06.2024, 08:30

Es geht um Österreichisches Gesetz !

13 Antworten

Auch in Österreich gilt Sex unter 14 als Kindesmissbrauch - ein Jahr Gefängnis oder Geldstrafe. (§ 207b StGB)

Du bist die nächsten 18 Jahre gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig. Von allem Geld, das Du bekommst, muss Du anfangs 16 %, später mehr (bis zu 22 %) an das Kind abtreten - auch wenn Du arbeitslos bist und Arbeitslosengeld bekommst! Wenn Du nicht freiwillig zahlst, wird die Mutter das vor Gericht einklagen. Nach dem 18. Geburtstag geht es mit den Zahlungen so lange weiter, bis das Kind eine Ausbildung oder ein Studium beendet hat - das kann ganz schön lange dauern.

Die Mutter - und nur die Mutter! - kann einen Vormund bestimmen, z.B. die eigenen Eltern, die sich ums Kind kümmern, bis die Mutter selbst 18 Jahre alt ist. Darum kümmert sich das Familiengericht.
Die Vormundschaft erlischt am 18. Geburtstag automatisch und das Sorgerecht geht auf die Mutter über, außer sie hat das gemeinsame Sorgerecht beider Eltern vorher beantragt.

Findet sich kein Vormund, übernimmt das Jugendamt diese Aufgabe. Das ist dann komplizierter, weil es regelmäßige Treffen mit dem JA geben muss, weil sie über alle (!) Belange des Kindes entscheiden.

Ein Schwangerschaftsabbruch ist normalerweise im 4. Monat keine Option mehr, mit der Ausnahme, dass die Mutter beim Zeitpunkt der Zeugung unter 14 Jahre alt war. Also denkt bitte auch hierüber nach.


JasminBruehl  18.06.2024, 08:44

Über einen SSA? Aber sicher nicht? Was kann denn das Kind dafür? Soll ihm nur deswegen das Recht auf ein Leben abgesprochen werden, weil dessen biologische Eltern es nicht auf die Reihe kriegen?

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BeviBaby  18.06.2024, 08:47
@JasminBruehl

Und eine 13 Jährige soll nur deswegen eine Schwangerschaft und Geburt (beides eine erhebliche körperliche Belastung) durchstehen, weil irgendeine fremde Person im Internet mit fragwürdigem Verhältnis zur Wahrheit darauf pocht, dass sie das Kind gefälligst austragen soll?

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JasminBruehl  18.06.2024, 12:05
@BeviBaby

Kannst du das etwa? So wie du in den Wald schreist tönt es zurück; vergiss das nie. Leb wohl.

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Dann kann es für den 14 jährigen strafrechtliche Probleme geben, weil er mit einer 13 Jährigen Sex hatte. Das wird geprüft und ggf. wird er angezeigt. Wie alt sie ist wenn das Kind kommt ist dafür egal, es zählt wann sie Sex hatten.

Das Sorgerecht liegt erstmal beim Jugendamt, die schauen ob es im Umfeld jemanden gibt der es sinnvoll übernehmen kann und möchte, das wird bei ihrer Mutter aber vermutlich nicht der Fall sein mit der Vorgeschichte. Für Mutter und Kind ist es vermutlich am besten in eine Mutter-Kind Einrichtung vom Jugendamt zu gehen, wo sie Unterstützung bekommen und unter Aufsicht stehen.

Der Vater ist dem Kind unterhaltspflichtig, das greift dann sobald er Geld verdient, auch Jahre rückwirkend. Da ist unerheblich, ob er Kontakt hat oder nicht.


wiki01  18.06.2024, 16:13
Dann kann es für den 14 jährigen strafrechtliche Probleme geben, weil er mit einer 13 Jährigen Sex hatte. Das wird geprüft und ggf. wird er angezeigt.

Das kann nicht, es wird strafrechtliche Probleme geben.

Es wird nicht ggf. angezeigt, sondern sexuelle Handlungen an und mit Kindern ist ein Offizialdelikt, und der Staatsanwalt muss ermitteln.

Auch in Österreich.

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testwiegehtdas  18.06.2024, 16:19
@wiki01

Wenn es wirklich 13 und 14 sind, kann die in den USA "Romeo und Julia-Klausel" geannte Ausnahme genutzt werden, also das ganze eingestellt werden, sofern es von beiden Seiten freiwillig war und nicht einer Unreife ausgenutzt oder Druck gemacht hat. Aber (Deutsches Recht) nur, wenn die ältere Person unter 16 Jahren war. Ob es sowas in Österreich auch gibt, weiß ich nicht, könnte aber sein.

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Ich denke die gesamte Angelegenheit solltest du lieber mit den jeweiligen Personen und gegebenenfalls einem Anwalt besprechen, der sich mit dem österreichischen Recht in solchen Angelegenheiten auskennt.

Hier wirst du mehr Meinungen als fundierte Aussagen bekommen.

dann werden sie ältern und von der gemeinde verachtet

Es ist trotzdem Deine Verantwortung, denn Du ziehst das Kondom über.

Ist es passiert, wirst Du zusätzlich Ärger bekommen, weil Du mit einem Kind geschlafen hast.


Still  17.06.2024, 09:07
wirst Du zusätzlich Ärger bekommen,

Das Thema ist eher akademischer Natur, denn die Unreife und damit Schuldunfähigkeit dieser "Tat" ist doch offensichtlich.

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