Wenige Euro über Mietobergrenze - zahlt das Jobcenter trotzdem?

6 Antworten

Im Regelfall würde ein Antrag auf Kostenübernahme der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete abgelehnt, wenn diese nach dem SGB - ll nicht angemessen ist, auch wenn man sich bereit erklärt den Differenzbetrag dann selber zuzuzahlen.

Wo wohnst du denn derzeit, würde das deine erste eigene Wohnung sein oder ziehst du nur von einer in eine andere ?

Sollte das letztere zutreffen, wie hoch ist dann die alte und wie hoch die neue KDU ?

Denn dann könntest du auch ohne diese Zusicherung umziehen, würdest dann aber max.deine alte bisherige KDU - weiter bekommen, wenn die neue KDU - höher wäre, würdest dann aber auch nichts für den Umzug bekommen, ein zinsloses Darlehen für die Kaution würde es auch nicht geben und eine evtl.später zu zahlende BK - Nachzahlung müsstest du auch selber übernehmen.


Dualshock0815 
Beitragsersteller
 25.07.2020, 13:15

Danke für deine Antwort!

Es wäre die erste eigene Wohnung.

Wohne noch bei meinen Eltern und bin über 25, dh mündlich wurde mir vom JC bestätigt, dass ein Grund zum umziehen vorliegt.

Also denkst du eher die Wohnung wird abgelehnt?

isomatte  26.07.2020, 05:09
@Dualshock0815

Erst einmal brauchst du das schriftlich und ja, wenn es deine erste eigene Wohnung ist und die KDU - nicht den Vorgaben des SGB - ll entspricht, wird dein Antrag auf Zusicherung der Kostenübernahme der KDU - im Regelfall dann abgelehnt.

Es sei denn du könntest dem Jobcenter nachweisen das es für die max.gezahlte angemessene KDU - in deiner Stadt gar keine Wohnungen gibt, was ich mir aber nicht vorstellen kann.

Was das Jobcenter "zahlt", also bei deinem Bedarf an ALG II berücksichtigt und so die Höhe des ALG II (mit-)bestimmt, steht in Absatz 1 Satz 1 SGB II § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung:

"(1) Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind."

Hier müsste im Streitfall geklärt werden, was "angemessen" ist und was nicht - notfalls auf dem üblichen Rechtsweg.

Was passiert, wenn du umziehst, steht im nächsten Satz, also in Satz 2 ebenda:

"Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt."

In einem solchen Fall müsste geklärt werden, ob der Umzug "erforderlich" ist oder nicht - notfalls auf dem üblichen Rechtsweg (Widerspruch beim Amt und danach Klage beim Sozialgericht, im Eilfall auch sofort per Eilklage).

Was im Volksmund und in deinem Schreiben "dass das JC die Wohnung bewilligt" heißt, heißt im Gesetzbuch "Zusicherung [...] zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft", siehe Absatz 4 ebenda:

(4) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.

Das Jobcenter kann dir eine solche Zusicherung geben, muss es aber nur, wenn die neue Warmmiete angemessen ist. Ob sis das in deinem speziellen Fall ist, kann der Sachbearbeiter nach den örtlichen Angemessenheits-Richtlinien entscheiden - aber er kann auch davon abweichen, wenn dies die besonderen Umstände des Einzelfalls empfehlen oder gar gebieten!

Falls er nicht davon abweicht, kann auch dieser Verwaltungsakt, genauer: das darin materialisierte Ermessen des Sachbearbeiters, auf dem o. g. Rechtsweg überprüft werden.

Hilft auch das nicht, kannst du auch ohne eine solche Zusicherung den Mietvertrag unterzeichnen und dort einziehen. Dann übernimmt das Jobcenter aber

  • entweder nur die bisherigen Miet- und Heizkosten,
  • oder nur die angemessenen Miet- und Heizkosten.

Im zweiten Fall müsstest du dann 9 Euro monatlich aus dem Regelbedarf oder aus dem Schonvermögen übernehmen. Bei einer Erhöhung der Kosten kannst du aber einen neuen Antrag stellen (und auch zwischendurch!) - vielleicht übernimmt das Amt bis dahin auch höhere Kosten. Falls nicht: Rechstweg, siehe oben!

Gruß aus Berlin, Gerd

Besteht hier überhaupt die Chance, dass das JC die Wohnung bewilligt

Eine Chance besteht immer.

Ich Lehn mich einfach mal ganz weit aus dem Fenster und behaupte das es bewilligt wird.

die 9€ kannst du locker selbst zahlen. Anders würde es aussehen wenn du 150€ drüber wärst , da wäre die Chance schon ziemlich klein das es bewilligt wird.

probier’s einfach mal :)

LG!

Doch ja JC kann die Miete zahlen- bis auf die Differenz. Jedoch musst du, wenn es zu Nachzahlungen für die Nebenkosten kommt, dann für diese allein aufkommen.

9 € zuviel sollten nicht zwingend ein Problem darstellen.

Mit dem Sachbearbeiter besprechen!