JC Mieteübernahme, Differenz selber zahlen?

4 Antworten

Die Gründe sind mehrere :
• Ständig Ärger mit den Nachbarn ( jedes Wochenende Partys )
•mehrmals Tägliche Polizeieinsätze in unseren Wohngebiet
•Alles ist in der Straße und in den Treppenhäusern ist vermüllt und die Reinigung wird mit den Betriebskosten berechnet
• Es wurde versucht bei uns im Keller einzubrechen
• Drogen Konsum im Treppenhaus und Fahrstuhl
Den Umzug hab ich beim bisherigen Jobcenter beantragt wurde aber abgelehnt..

Die Gründe #3 und und insbesondere #5 könnten ausreichend sein. Gegen die Ablehnung kann man Widerspruch einlegen.

Notfalls geht zu einer Arbeitsloseninitiative bzw. nehmt Euch einen Anwalt:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Den Umzug selber kann man euch nicht verbieten !

Erst einmal käme es auf den Grund des Umzugs an, wenn ihr dem Jobcenter keinen wichtigen Grund nennen könnt bzw. glaubhaft machen könnt, würde es auf jeden Fall keine Zusicherung für die Kostenübernahme der neuen Miete geben.

Da nach deiner Aussage die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete eh nicht angemessen wäre, käme es auch nicht darauf an ob ihr einen wichtigen Grund nachweisen könntet oder nicht, eine Zusicherung würde es dann auch nicht geben.

Umziehen dürftet ihr dann trotzdem, nur würde es keine finanzielle Hilfe für den Umzug geben, dazu käme, es würde auch für einen Kaution kein zinsloses Darlehen geben und eine evtl. später zu zahlende BK - Nachzahlung müsste sehr wahrscheinlich auch selber übernommen werden.

Das wichtigste kommt aber jetzt, vom Jobcenter, wenn es nach dem Umzug noch zuständig wäre, würde euch nach einem nicht erforderlichen Umzug und ohne Zusicherung für die Kostenübernahme nur max. eure bisher bewilligte KDU - weitergezahlt.

So könntet ihr dann auf mehr eigene Zuzahlung kommen, weil das Jobcenter wie gesagt nicht die max. angemessene KDU - sondern die derzeit bewilligte berücksichtigen würde.

Würdet ihr aus dem Zuständigkeitsbereich eures Jobcenters wegziehen, dann würdet ihr vom alten Jobcenter ja max. finanzielle Hilfe für den Umzug bekommen, für alles andere wäre dann das neue Jobcenter zuständig.

Aber auch dann würde alles so bleiben wie schon beschrieben, nur, dass ihr da dann die dort max. angemessenen KDU - bekommen würdet und nicht die, die das alte vorher bewilligt hatte.


LisaRs1204 
Beitragsersteller
 06.02.2021, 10:52

erstmal Dankeschön !! Also es wäre dann ein anderes Jobcenter für uns zuständig. Da die Wohnung in einen anderen Bundesland liegt ..

Die Gründe sind mehrere :

• Ständig Ärger mit den Nachbarn ( jedes Wochenende Partys )

•mehrmals Tägliche Polizeieinsätze in unseren Wohngebiet

•Alles ist in der Straße und in den Treppenhäusern ist vermüllt und die Reinigung wird mit den Betriebskosten berechnet

• Es wurde versucht bei uns im Keller einzubrechen

• Drogen Konsum im Treppenhaus und Fahrstuhl

Den Umzug hab ich beim bisherigen Jobcenter beantragt wurde aber abgelehnt..

das wäre nicht das Problem, ich würde die Kosten selber zahlen. Mir wäre nur wichtig das die Miete bis zur Grenze übernommen wird und ich ein Kautionsdarlehen bekommen. Ich hab Angst hier Abends vor die Tür zu gehen 🙁 und möchte hier unbedingt weg.. Da mein Mann arbeitet würde er die Differenz ja vom Freibetrag zahlen.. Da das Jobcenter zum anderen Bundesland gehört, würden die dann nur die Höhe der alten Miete dann zahlen oder bis zur Grenze der KDU ? Die Wohnung ist schon zum 01.03 , was mach ich denn wenn die das ablehnen ?

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isomatte  06.02.2021, 12:17
@LisaRs1204

Selbst wenn dein jetziges Jobcenter einen deiner Gründe als wichtigen Grund angesehen hätte, wäre dein Antrag auf Zusicherung für die Kostenübernahme ablehnt worden, wenn es keinen anderen wichtigen Grund geben würde, der dann wäre, Umzug wegen Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.

Denn ein Umzug würde dann ja auch innerhalb deines Zuständigkeitsbereichs deines jetzigen Jobcenters ausreichen, dazu ist kein Umzug in ein anderes Bundesland notwendig.

Hast du die Zusicherung für den Umzug vom alten Jobcenter nicht, dann wird euch auch das neue Jobcenter im Regelfall kein Darlehen bewilligen, habe ich dir auch schon geschrieben.

Es muss dann aber die dort max. angemessenes KDU - anerkennen, was vorher das alte Jobcenter bewilligt hat spielt dann keine Rolle mehr.

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Wir haben eine neue Wohnung gefunden und die Kaltmiete beträgt 770 Euro plus 100 Euro Nebenkosten und 60 Euro Heizkosten. ( Die KDU Grenze liegt bei 783 ) .

Das klingt doch gar nicht so schlecht.

Meine Frage wäre jetzt könnten die das ablehnen?

Ja, natürlich.

Und wenn ja könnte ich was dagegen tun um trotzdem dort einziehen?

Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen und notfalls gegen diese klagen.

Ob erfolgreich oder ob nicht, steht auf einem anderen Blatt.

Persönliche Einschötzung: nur, weil Ihr Euch dort unwohl fühlt und nicht möchtet, daß Eure Tochter dort aufwächst, besteht aus meiner Sicht sozialrechtlich kein Umzugsgrund.

Zudem glaube ich nicht, daß das Jobcenter "mitspielt", wenn Ihr 100 € selbst aufzahlen wollt. Da ALG 2 eh nicht üppig bemessen ist, wird man sich fragen, wie Ihr Euch das leisten könnt?

Warum fühlt Ihr Euch denn dort unwohl? Wohnt Ihr inmitten von Kriminellen?


isomatte  06.02.2021, 09:30

Aus den zustehenden Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll

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LisaRs1204 
Beitragsersteller
 06.02.2021, 10:59

Die Gründe sind mehrere : 

• Ständig Ärger mit den Nachbarn ( jedes Wochenende Partys )

•mehrmals Tägliche Polizeieinsätze in unseren Wohngebiet

•Alles ist in der Straße und in den Treppenhäusern ist vermüllt und die Reinigung wird mit den Betriebskosten berechnet

• Es wurde versucht bei uns im Keller einzubrechen

• Drogen Konsum im Treppenhaus und Fahrstuhl

Den Umzug hab ich beim bisherigen Jobcenter beantragt wurde aber abgelehnt.. ( Bei Umzug würde die Zuständigkeit vomJobcenter in ein anderes Bundesland wechseln )

Das die die Umzugskosten nicht übernehmen ist ok.. Mir wäre halt nur die angemessene Miete und das Kautionsdarlehen wichtig.

& die Differenz würden wir vom Freibetrag bezahlen, da mein Mann arbeitet

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das Jobcenter zahlt dann nur das was angemessen ist.


LisaRs1204 
Beitragsersteller
 05.02.2021, 19:23

würden die es denn ablehnen wenn ich den Differenzbetrag selber zahle von den Gehalt meines Mannes ?

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isomatte  06.02.2021, 09:33
@LisaRs1204

Eine Ablehnung des Umzugs kann es nicht geben, aber eine Ablehnung der Kostenübernahme der neuen Miete und die wird es dann mit Sicherheit geben, ob nun ein wichtiger Grund vorliegt oder nicht, da die KDU - nach dem SGB - ll nicht angemessen sind.

Daran ändert auch deine Zusage nichts, dass der Differenzbetrag selber zugezahlt würde.

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