Wem gehört das Grundstück xxx?
Hallo liebe Community,
seit ca. 30 Jahren vegetiert unser Nachbargrundstück vor sich hin. Wem dieses Grundstück gehört weiß ich nicht. Auch sämtliche Nachbarn wissen nicht, wem das Grundstück gehört.
Es liegt folgendes Problem vor: Bäume, Sträucher und Gestrüpp wachsen auf einer Länge von ca 200. Meter auf mein Grundstück und erfordern so sehr viel Arbeit. Bei der Gemeindeverwaltung hieß es, ich solle mich an das Grundbuchamt wenden. Dieses verneint aber die Zuständigkeit. Die Herausgabe von Daten wäre nur möglich, wenn man gerichtliche Ansprüche gegen den Besitzer vorliegen habe. Die Herausgabe wäre mit der Absicht Kauf bzw. wegen ein paar Bäume die vor sich hin wachsen nicht möglich.
Kennt sich jemand aus? An wen muss ich mich melden? Wie bekomme ich den Besitzer heraus
7 Antworten
Bundesland? Ist das Grundstück bebaut? Gibt es einen Bebauungsplan?
In NRW z.B. gibt es im Nachbarrecht die Einfriedigungspflicht. Wenn Du einen neuen Zaun setzten willst, muss die Gemeinde Dir den Eigentümer nennen, damit Du ihm Gelegenheit zur Mitwirkung geben kannst.
Bestimmt planst Du auch ein zustimmungspflichtiges Bauvorhaben in Grenznähe.
Wie sagt es Frank Plasberg immer: Hier ist Phantasie gefragt.
Es gibt bei Euch zwar keine Einfriedigungspflicht, dennoch möchtest Du Dich sicher mit dem Nachbarn bezüglich einer neuen Grenzeinrichtung abstimmen.
Dass nicht jeder die Eigentümerdaten bekommt, ist ja vollkommen richtig, aber dass direkten Nachbarn diese Auskunft verwehrt wird, habe ich noch nie erlebt. Vielleicht sind die Gemeindemitarbeiter einfach zurzeit Corona-überfordert.
Schreibe das Amt an, von dem Du den Bescheid für die Grundbesitzabgaben erhältst, schildere Dein Vorhaben zur Errichtung einer neuen Einfriedigung und bitte um Mitteilung der Eigentümer nebst Adresse.
Die Gemeinde könnte dir vermutlich helfen: wenn sie denn wollte.
Grundbuch hast du bereits festgestellt, hilft dir nur bei drohender Gefahr für dein Eigentum oder wenn der Nachbar dich mit grundbuchlich abgesicherten Rechten einschränkt. Selbst Erwerbsinteresse ist kein berechtigtes Interesse.
Katasteramt könntest du versuchen, könntest aber die gleiche Antwort erhalten.
Gemeinde kann, da die Grundstücksverwaltung dort mit Sicherheit Zugriff zum (elektronischen) Grundbuch hat und Steueramt ggfs auch über Grundstück/ Eigentümer herausfinden könnte, wer die Grundsteuer bezahlt. Erfahrungsgemäß handelt es sich entweder um eine zerstrittene Erbengemeinschaft oder die Erben wissen noch gar nichts von ihrem Glück.
Du könntest dich vielleicht auch an örtliche Naturschutzvereine wenden, vielleicht haben diese Interesse am Erwerb (als Sukzzessionsfläche?) und kümmern sich..... Je nach Größe des Ortes vielleicht in einem Kelterverein, ( Obst- und Gartenbau) die ältesten Mitglieder befragen.
Ganz zum Schluss könntest du noch versuchen, die Finanzverwaltung deines Landes anschreiben, sinngemäß wie hier (aber ohne mit Schadenersatz zu drohen) und bitten die Fiskalerbschaft festzustellen. Könnte aber sein, dass dein Schreiben direkt in der Rundablage landet. Hierzu könntest du auch die Gemeinde auffordern, wenn keiner die Steuern bezahlt.(sofern für das Grundstück überhaupt Steuerpflicht besteht, Flächengröße?), alternativ bei Obstbäumen vielleicht noch die zuständige Landwirtschafts BG.
Hallo,
wende dich an das zuständige Katasteramt (in der Regel beim Kreis oder bei der kreisfreien Stadt).
Als Nachbar hast du ein berechtigtes Interesse und darfst den Eigentümer erfahren.
Sofern eine Strörung ihres Besitzes von dem Nachbargrundstück ausgeht, wäre dies ein berechtigtes Interesse zur erfahren, wer dieser nachbar ist.
Im Zweifel nehmen Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch.
Sofern Nachbarbäume seit mehr als 5 Jahren Bestand haben, können Sie einen Grenzabstand und die Beseitigung des Bestandes nicht mehr einfordern.
Sie können gegen Überhänge und auf deren Entfernung vor Gericht klagen.
Das Gericht prüft dann, ob Ihr Grundstück von dem Überhang tatsächlich beeinträchtigt ist.
Dazu wir dann auch der Nachbar festgestellt.
Laut Grundbuchamt liegt kein berechtigtes Interesse vor.
Laut ihnen können sie den Namen nur bei dem Drohen einer Gefahr beispielsweise (Umfallen eines Baumes) herausgeben. Oder jemand muss durch herabfallende Äste verletzt worden sein.
Fakt ist, die Bäume sind intakt und demnach darf laut ihnen der Besitzer nicht herausgegeben werden. Das das Grundstück auf das angrenzende Grundstück überwächst ist laut ihnen auch kein berechtigtes Interesse. es wird gemauert.
Stell einfach Autos oder Dinge ab.. Grosse und hinterlasse deine Adresse.
Dann meldet sich bald einer
Was sagen die anderen Anlieger-Besitzer?
Normal sagt dir das der Bürgermeister im kleinen Ort, sonst anzeigen und die Polizei weiss es dann plötzlich in 30 min
Die kennen den Besitzer auch nicht und sind auch genervt. Der Bürgermeister kennt den Besitzer auch nicht. Das Grundstück gehört wohl jemand externes. Wenn ich da ein Auto abstelle, verwildert nur diese.(Das hinstellen geht übrigens nicht. Man kann das Grundstück wegen den vielen Bäumen auf dem Gartengrundstück nicht mal mehr betreten. es ist sehr dicht bewachsen.
Das Grundstück ist in BW. Es ist ein Gartengrundstück. Ein Bebauungsplan existiert daher nicht