Zwangsversteigerung?

3 Antworten

Dann würde ich ganz schnell noch Kontakt zum Bäcker suchen, dass er euch schriftlich bestätigt, dass der Wohnwagen euch ist und ein mündlicher Pachtvertrag besteht - noch ist er ja Eigentümer des Grundstücks.

Sofern im Zuge des Verfahrens bereits ein Gutachten erstellt wurde - dann kommt es darauf an, welche Auskunft der Bäcker gegenüber dem Gutachter gemacht hat. Den mündlichen Pachtvertrag hätte er angeben müssen.

Wenn der Grundstückseigner wechselt, müßt Ihr Euer Zeug vermutlich entfernen.

Ggf. schon vorher machen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

Es darf selbstverständlich nichts mitverkauft werden, was dem Bäcker nicht gehört. Es ist die Frage, ob die Besitztümer auf dem Grundstück korrekt aufgenommen wurden, als das Grundstück für die Zwangsversteigerung begutachtet wurde.
Wenn mir was an dem Wagen läge, würde ich auf jeden Fall das Teil und alles was von euch dazugehört wegbringen, bevor irgendwer auf die Gedanken kommt, er könnte es ersteigert haben und es in Beschlag nimmt, verkauft, entsorgt oder sonst was.