Zwangsversteigerung?
Wir haben unseren bauwagen wo wir immer chillen auf einem Grundstück das früher einem Bäcker gehörte also wir durften hier her
Jetzt ist dieser Insolvent und das Grundstück wird von der Bank Zwangsversteigert wir haben jemanden im Freundeskreis der auf das Grundstück bis Marktwert mitbietet jetzt ist die Frage wenn der es nicht bekommt und jemanden anders ist dann alles auf dem Grundstück automatisch dem sein Besitz also unser bauwagen auch (somit müssten wor vor der Versteigerung räumen ) oder können wir danach das Grundstück räumen da es ja unser Besitz ist und der Käufer somit keinen Anspruch darauf hat
3 Antworten
Dann würde ich ganz schnell noch Kontakt zum Bäcker suchen, dass er euch schriftlich bestätigt, dass der Wohnwagen euch ist und ein mündlicher Pachtvertrag besteht - noch ist er ja Eigentümer des Grundstücks.
Sofern im Zuge des Verfahrens bereits ein Gutachten erstellt wurde - dann kommt es darauf an, welche Auskunft der Bäcker gegenüber dem Gutachter gemacht hat. Den mündlichen Pachtvertrag hätte er angeben müssen.
Wenn der Grundstückseigner wechselt, müßt Ihr Euer Zeug vermutlich entfernen.
Ggf. schon vorher machen.
Es darf selbstverständlich nichts mitverkauft werden, was dem Bäcker nicht gehört. Es ist die Frage, ob die Besitztümer auf dem Grundstück korrekt aufgenommen wurden, als das Grundstück für die Zwangsversteigerung begutachtet wurde.
Wenn mir was an dem Wagen läge, würde ich auf jeden Fall das Teil und alles was von euch dazugehört wegbringen, bevor irgendwer auf die Gedanken kommt, er könnte es ersteigert haben und es in Beschlag nimmt, verkauft, entsorgt oder sonst was.