Wo erfahre ich, welches Grundstück wem gehört?
Wahrscheinlich beim Amtsgericht / Grundbuchamt.
8 Antworten
Wenn es Dir um ein herrenloses Grundstück geht:
in Deutschland kann man nach § 928 I BGB das Eigentum am Grundstück durch notarielle Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt aufgeben;
man wird dann im Grundbuch als Eigentümer gelöscht und das Grundstück ist herrenlos;
ein Aneignungsrecht besteht nach § 928 II BGB für das Land von Gesetzes wegen;
übt das Land sein Aneignungsrecht aus, gehört das Grundstück dem Land;
das Land wird sich aber hüten, ein hochbelastetes Grundstück sich anzueignen, da es dann für alle bestehenden Lasten haftet;
willst Du Dir ein herrenloses Grundstück aneignen, dann geh zur Finanzverwaltung, die ist dafür im Namen des Landes zuständig;
die Finanzverwaltung wird Dir dann ihr Aneignungsrecht gegen Zahlung des Verkehrswertes abtreten und Du kannst als Eigentümer eingetragen werden;
aber Achtung, Du übernimmst alle Lasten mit, lastenfrei kannst Du es nicht übernehmen;
(übrigens, der aufgebende Eigentümer haftet weiter für alle vom Grundstück ausgehenden Gefahren etc., ist diese also nicht mit der Aufgabe des Eigentums los)
bei den finanzverwaltungen gibt es Listen über herrenlose Grundstücke, falls jemand Interesse daran hat
Bei der Gemeinde (Rathaus) kannst Du nachfragen!
Ja, aber du brauchst ein berechtigtes Interesse und es kostet 10 oder 20€.
Kauf oder Mietabsicht sind keine berechtigten Interessen.
Also sagt es dir niemand.
Grundstücke sind nie herrenlos.
Das ganze herrenlos funktioniert eben nur bei beweglichen Sachen, die man von sich werfen kann.
Wer erzählt dir denn sowas?
jeder Quadrat-Millimeter in D gehört jemandem ... einem Unternehmen, einer Einzelperson, der Kirche, einer Stiftung, dem Staat o.ä.
und für jedes Grundstück müssen natürlich auch grundbesitzabgaben vom Eigentümer entrichtet werden... und wenn dies nicht geschieht, wird der Staat schon seine Verbindlichkeiten eintreiben, und wenn es in einer Pfändung und daraus resultierender Versteigerung endet... aber KEIN Grundstück in D ist ‚herrenlos‘
Hier hilft das Kataster- oder Grundbuchamt. Du kannst solche Dinge aber nicht erfragen, wie Du lustig bist.
Du brauchst ein berechtigtes Interesse.
Reicht der allgemeine Wille zur Kontaktaufnahme mit der Person? Ob Kaufabsicht, oder irgendwas anderes (z.B. gefährlicher Mangel aufgefallen, irgendwas ist auf gefährliche Weise kaputt), ist das relevant?
Oder anders gefragt: Was sind denn gerechtfertigte Gründe?
Bei mir hat damals tatsächlich die Kaufabsicht ausgereicht. Da gibt es aber vermutlich keine einheitliche Linie.
Ansonsten kann der Nachbar - wie @smartass67 schon schrieb - einen Grund haben. Das kann Verkehrssicherheitsgründe haben, als auch dingliche Belastungen des Grundstückes (Wegerecht, Leitungsrechte, etc.)
Danke, ja, der Kommentar von @smartass67 wurfe mir noch nicht angezeigt, bis ich es abgeschickt habe
Das man als Nachbar hat... Als Kaufinteressent nicht. Und Anlaufstelle ist nur das Grundbuchamt.
Tatsächlich kann man als Kaufinteressent auch Informationen vom Katasteramt erhalten. Habe ich selbst schon ein paar mal erlebt.
Nur beim Grundbuchamt sieht es da schwierig aus.
Das Katasteramt ginge glaube ich auch.
Aber herrenlose Grundstücke samt Haus kann sich doch jeder ab 18 aneignen. Wie erfahre ich denn dann, ob es sich bei einem Haus tatsächlich um ein herrenloses handelt? Oder reicht, dass eine Tür offen steht, kein Wasser mehr fießt, die Heizungsrohre samt Heizkörper abmontiert wurden und es keinen Strom und keine Bewohner gibt? Auch kaum Einrichtungsgegenstände.